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29. September 2022

Landrätin: „Abfallgebühren müssen stabil bleiben“

Keine Beschlussempfehlung gab der Mainz-Binger Werksausschuss zu der Frage, ob der Müll im Landkreis demnächst von einer AöR mit der Stadt Mainz entsorgt wird, oder ob die Leistungen frei ausgeschrieben werden.

Ob die Leistungen für die Müllabfuhr im Landkreis Mainz-Bingen ab 2024 im freien Wettbewerb neu ausgeschrieben werden, oder ob die Entsorgung weiterhin in Zusammenarbeit mit der Stadt Mainz erledigt wird, dann aber in einer sogenannten Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), entscheidet der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 14. Oktober. Der Werksausschuss des Landkreises Mainz-Bingen hat am Mittwoch dazu keine Beschlussempfehlung abgegeben: Am Ende stimmten acht Ausschussmitglieder – inklusive Landrätin Dorothea Schäfer – für die Ausschreibung. Acht Mitglieder sprachen sich in der Debatte für die AöR aus und lehnten die Empfehlung pro Ausschreibung demnach ab.

Für Landrätin Dorothea Schäfer ist die in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagene Ausschreibung der richtige Weg: Bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Stadt Mainz „müssen wir bereits nach den ersten vorliegenden Zahlen eine jährliche Mehrbelastung für Mainz-Binger Bürgerinnen und Bürger von rund zwei Millionen Euro befürchten. Ich bin daher inzwischen davon überzeugt, dass wir dieses Risiko der Mehrbelastung gegenüber unseren Menschen im Landkreis nicht ernsthaft eingehen sollen“, sagte sie mit Blick auf die Müllgebühren im Landkreis Mainz-Bingen. 

Zudem habe das Personal mehrfach deutlich gemacht, dass es in großer Mehrheit gegen einen Übertritt in eine AöR ist: „Gegen den Willen eines Großteils unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) will ich ebenfalls nicht stimmen."

Landrätin : „Ich habe eine Verpflichtung gegenüber den Mainz-Binger Bürgerinnen und Bürgern sowie unserer Belegschaft im AWB.“

Auslöser der Debatte ist eine gesetzliche Neuregelung, nach der die Müllabfuhr im Landkreis durch den Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz – derzeit durch eine Zweckvereinbarung der beiden Gebietskörperschaften geregelt – künftig mehrwertsteuerpflichtig würde. Diese zusätzlichen Kosten wollten Kreistag und Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern ersparen, nach Möglichkeiten wurde gesucht und mit der AöR als Option grundsätzlich auch gefunden. „Stadt und Landkreis waren gemeinsam bestrebt, ihre Zusammenarbeit unter der Voraussetzung einer kostengünstigen und bürgerfreundlichen Abfallwirtschaft fortzusetzen“, sagte die Landrätin: „Ich glaube wir sind uns einig, dass wir die Abfallentsorgung gemeinsam mit der Stadt Mainz gerne fortgeführt hätten. In den vergangenen Jahren hat das gut funktioniert.“ In einem Letter of Intent wurde diese Absicht im Juni dann auch bekundet.

Bis Ende September sollten die notwendigen Kennzahlen vorliegen, um eine Entscheidung entweder für eine AöR oder eine Vergabe der Leistungen der Abfallsammlung im Wettbewerb treffen zu können. Auch wenn detaillierte Berechnungen eines Wirtschaftsprüfers immer noch ausstehen, zeichnet sich bereits jetzt schon das erhebliche Risiko ab, dass die Fortführung der Kooperation in einer AöR den Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft im Landkreis ungleich höher belasten würde als eine Ausschreibung der gleichen Leistungen, machte Dorothea Schäfer die Entwicklung der zurückliegenden Wochen deutlich.

Parallel zu den intensiven Gesprächen und Prüfungen für die Option AöR wurde in den vergangenen Monaten auch die Ausschreibung vorbereitet – so, wie vom Kreistag im Juni beschlossen. Damals wurde auch die bisher geltende Zweckvereinbarung mit der Stadt Mainz einstimmig gekündigt. Das Vorgehen des Kreises wurde stets in aller Offenheit und Transparenz kommuniziert.

 „Eine eindeutige Vorfestlegung auf eine der beiden Varianten hat es nie gegeben und war unter anderem immer an die Zielsetzung geknüpft, die Gebührenstabilität im Landkreis größtmöglich zu gewährleisten“, sagte die Landrätin.