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21. Mai 2021

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist darauf hin, dass die Anträge auf Rodung von Rebflächen noch bis einschließlich 31. Mai bei der zuständigen Behörde gestellt werden können. Hier müssen alle Flächen beantragt werden, die nach der Weinlese 2021 gerodet werden beziehungsweise im Frühjahr 2022 gepflanzt werden sollen.

Dies gilt auch für Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die seinerzeit beantragten Rebflächen bislang noch nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen erneut beantragt werden.

Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, wenn diese im kommenden Frühjahr bepflanzt werden sollen. Eine wiederholte Antragstellung für unbestockte Flächen ist jedoch nicht erforderlich. Die Bescheide dafür behalten ihre Gültigkeit.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. 

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen (wip.lwk-rlp.de). Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann dies über eine Neuregistrierung erfolgen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Ist eine elektronische Antragstellung nicht möglich, können die Antragsformulare und das Merkblatt über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz heruntergeladen und ausgedruckt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden.

Medienanfragen

Pressestelle
06132/787-1012 
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