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14. Oktober 2021

Hebammenzentrale: Versorgungslücke geschlossen

Die gemeinsame Hebammenzentrale des Landkreises Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz wird ein wichtiger Anlaufpunkt für schwangere Frauen und Mütter.

Diese Servicestelle soll als zentrale Hebammenvermittlung zur Verfügung stehen und einzelne akute Hausbesuche in der Schwangerschaft und im Wochenbett vermitteln. Darüber hinaus soll die Hebammenzentrale Kontakte zu anderen relevanten Dienstleistern, wie beispielsweise gynäkologische Praxen, geburtshilfliche Abteilungen sowie soziale und psychologische Beratungsstellen herstellen. „Damit ist eine wichtige Versorgungslücke geschlossen“, sagte die Zweite Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham.

Die Beigeordnete freut sich darüber, dass mit der Stadt Mainz Einigkeit über dieses Projekt erzielt wurde und damit künftig vielen Frauen geholfen werden kann. Mit der jetzt erfolgten Zustimmung der Stadt Mainz zu dem gemeinsamen Projekt kann nun nach einem Träger für die Hebammenzentrale gesucht werden. Gemeinsam planen Stadt und Landkreis für die kommenden drei Jahre Ausgaben bis zu je 75.000 Euro. Das Land finanziert die Zentrale mit jährlich 50.000 Euro mit.

Versorgt werden damit auch Frauen, die nicht krankenversichert sind. Dieser Aspekt ist losgelöst von der Einrichtung der Hebammenzentrale geregelt. Denn die Kreisverwaltung muss immer zunächst im Einzelfall klären, ob Bedürftigkeit besteht. So ist es im SGB XII, Paragraph 47 ff Krankenhilfe geregelt. So haben etwa alle Asylbegehrenden und geduldete Geflüchtete ein Anrecht auf die Übernahme der Krankheitskosten. Das ist entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.

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