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28. April 2019

Landkreis Mainz-Bingen fördert Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Der Landkreis Mainz-Bingen fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Landkreis und unterstützt damit klimapolitische Ziele. Wie im Vorjahr steht dafür 2019 ein Fördervolumen von insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung.

Das Geld soll verschiedenen Antragstellergruppen zugutekommen: 30.000 Euro stehen kommunalen Antragstellern zur Verfügung, 20.000 Euro sind für Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts reserviert. Insbesondere ist dabei an Vereine, Stiftungen und Genossenschaften gedacht.

Nach der guten Resonanz aus dem Vorjahr ist es Ziel des Landkreises, den Ausbau der Lade-infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Bereich weiter zu fördern. Landrätin Dorothea Schäfer erläutert hierzu: „E-Fahrzeuge werden zusehend präsenter auf den Straßen im Landkreis. Die Förderung der Ladetechnik dient sowohl dazu, die Infrastruktur weiter auszubauen, aber auch um für den Umstieg zur klimafreundlicheren Technik zu werben. Jede neue Ladesäule im Landkreis macht die Thematik noch präsenter und greifbarer für die Bürger und wirbt damit für den Umstieg vom Verbrennermotor zum klimafreundlicheren E-Fahrzeug.“

Betrieb der Ladeeinrichtungen muss über Ökostrom erfolgen 

Neben klassischen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, wie Wandladeeinrichtungen oder der Standsäulen, werden auch fest installierte Ladeeinrichtungen für Elektrofahrräder gefördert. Grundvoraussetzung ist, dass der Betrieb der Ladeeinrichtung zu 100 Prozent über Ökostrom erfolgt. Und dies verpflichtend über mindestens drei Jahre. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Wie hoch die Förderhöhe maximal ist, hängt von der Art des beantragten Projektes sowie vom Antragstellertyp ab. Wandladeeinrichtungen (WallBoxen) und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrräder werden beispielsweise mit maximal 2000 Euro, Standladeeinrichtungen mit höchstens 5000 Euro gefördert. Die maximale Förderhöhe je Objektstandort beträgt 8000 Euro für Kommunen und 5000 Euro für alle übrigen Antragsteller. Nicht gefördert werden Ladeeinrichtungen, die per Contracting oder Leasingvertrag finanziert werden, Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie resultierende laufende Kosten.

Förderanträge können ab sofort gestellt werden. Weitere Informationen, die gültige Förderrichtlinie, sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf auf der regionalen Klimaschutzhomepage. Die eingehenden Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Reservierung von Mitteln erfolgt ebenfalls nach Eingangsdatum. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Klimaschutzmanager des Landkreises Hilmar-Andreas Holland (Tel: 06132-787-2176; E-Mail).

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