Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

06. März 2023

Veterinäramt appelliert: Keine kranken Vögel bergen

Weitere verendete Wildvögel aufgefunden: Letzte Woche wurden die ersten fünf Vogelgrippe-Fälle 2023 in Mainz festgestellt (wir berichteten). Die Zahl ist mittlerweile auf acht angestiegen – es handelt sich dabei um Möwen, die am Mainzer Rheinufer verendet aufgefunden wurden.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen macht darauf aufmerksam, dass verendete Wildgänse, Schwäne, Möwen, Wildenten und Greifvögel gerne gemeldet werden können. Sie sollten jedoch nicht durch Bürgerinnen und Bürger geborgen werden.

Offensichtlich kranke Wildvögel der genannten Arten zeigen häufig Teilnahmslosigkeit, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot und zentralnervöse Störungen wie abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen und Zwangsbewegungen. Diese Tiere können natürlich auch gemeldet werden, sollten aber auf keinen Fall selbstständig eingefangen und zum Tierarzt oder ins Tierheim gebracht werden. Die Gefahr, dass diese Vögel das Virus in sich tragen, ist groß und Heilversuche durch den Tierarzt sind leider immer erfolglos und zudem gesetzlich verboten. Außerdem birgt dies Risiken, denn mit dem Transport des Wildvogels in die Tierarztpraxis oder das Tierheim wird auch das Virus im Tier verschleppt, was unbedingt zu vermeiden ist. Daher der dringende Appell des Veterinäramtes, offensichtlich kranke Wildvögel der genannten Arten nur zu melden und vor Ort zu belassen, auch wenn dies unter Umständen schwerfällt.

Die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen nimmt die Meldungen unter der Telefonnummer 06131/69333-4102 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung entgegen oder per Email an veterinaeramt@mainz-bingen.de. Feststellungen außerhalb der Dienstzeiten und an Wochenenden und Feiertagen können am darauffolgenden Werktag entgegengenommen werden.

Weitere Meldungen zum Thema