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11. März 2022

Quarantäne-Bescheinigungen – Gesundheitsamt informiert

Mit der aktuellen Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz greifen unter anderem Regelungen, die das Ausstellen von Quarantäne-Bescheiden betreffen.

Darauf weist das Gesundheitsamt Mainz-Bingen hin. Demnach stellt das Gesundheitsamt keine Bescheinigung mehr aus, wenn sich eine Person in Quarantäne begeben muss, weil sie positiv getestet wurde oder Hausstandsangehöriger ist. Gleiches gilt, wenn sich ein Kind wegen eines Corona-Falls in der Kindertagesstätte oder Betreuungseinrichtung isolieren muss. 

Sofern Bürgerinnen und Bürger in den genannten Fällen dennoch zum Beispiel für ihren Arbeitgeber einen entsprechenden Nachweis benötigen, genügt bei positiv getesteten Personen das Ergebnis des Antigen-Schnelltests durch geschultes Personal oder des PCR-Tests. Angehörige eines Hausstandes können die Meldebescheinigung über ihren Wohnsitz und das positive Testergebnis der infizierten Person vorweisen. Für Kinder in Kindertagesstätten kann eine einrichtungsbezogene Mitteilung etwa von der Kita-Leitung über einen positiven Test in der Gruppe vorgelegt werden. 

Das Gesundheitsamt informiert in diesem Zusammenhang, dass geboosterte, geimpft-genesene, frisch geimpfte oder frisch genesene Kontaktpersonen sowie minderjährige Kontaktpersonen keiner Quarantänepflicht unterliegen. Sie benötigen daher keinen entsprechenden Bescheid. Für enge Kontaktpersonen, die nicht wie aufgeführt geimpft oder genesen sind, gilt weiterhin die Absonderungspflicht. In diesem Fall stellt das Gesundheitsamt nur noch auf Antrag einen Nachweis aus. Das gilt auch für Personen, bei denen ein dringender Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Sollte eine solche Bescheinigung erforderlich sein, kann diese per E-Mail an corona-nachweis@mainz-bingen.de gestellt werden. Ausführliche Informationen hierzu gibt es hier. 

Hintergrund: Die Situation im Gesundheitsamt Mainz-Bingen bleibt angespannt – die Fallzahlen sind weiterhin hoch und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nach wie vor an ihrer Belastungsgrenze. Zudem kommen mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht neue Aufgaben auf das Gesundheitsamt zu. Daher stellt das Gesundheitsamt, wie auch die meisten anderen Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz, die bisherige, freiwillige Serviceleistung der vollumfänglichen Quarantäne-Bescheinigung ein.

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