Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

08. September 2025

Bekämpfung des Japankäfers in Rheinland-Pfalz

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat mit Wirkung zum 2. September eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Ausbreitung des Japankäfers (Popillia japonica) in Rheinland-Pfalz zu verhindern.

Japankäfer

Pressemeldung ADD Trier: Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt zeigt sich besorgt angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Japankäfers im Südwesten Deutschlands. Sie begrüßt das schnelle Handeln der zuständigen Behörde und appelliert an alle Betroffenen, die angeordneten Regelungen dringend einzuhalten. Noch gebe es keine Fänge des Schädlings in Rheinland-Pfalz, was sich jedoch sehr schnell ändern könne. 

„Es gilt jetzt durch konsequentes Handeln die heimische Landwirtschaft und unseren Wein- und Obstanbau vor den massiven Fraßschäden des Japankäfers zu schützen“, so die Ministerin.

Betroffen ist aktuell eine sogenannte Pufferzone in der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim. Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren und fotografieren sowie den Pflanzenschutzdienst der ADD unter jpnkfrddrlpd informieren.

Der Japankäfer ist nahe der Landesgrenze in Hessen gefunden worden. Die Käferart ist als Quarantäneschädling eingestuft, weil sie mehr als 400 Pflanzenarten befällt und insbesondere Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie Wein- und Obstbau stark beeinträchtigen kann. Aufgrund der mit der Verbreitung des Japankäfers einhergehenden, erheblichen wirtschaftlichen Schäden sind besondere Regelungen zur Tilgung zu ergreifen.

Japankäfer

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe?
Neben den vom Bundesland Hessen zu treffenden Regelungen wird in Rheinland-Pfalz im gefährdeten Gebiet eine Pufferzone errichtet. Betroffen sind Flächen links des Rheins der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim. In der Pufferzone gelten mindestens drei Jahre besondere Regelungen. 
Der Transport von Pflanzen mit Erde aus diesem Gebiet heraus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

  • Die Verbringung von Oberboden bis zu 30 cm Tiefe aus der Pufferzone heraus ist ganzjährig untersagt.
  • Vom 1. Juni bis 30. September gilt ein grundsätzliches Verbot für das Verbringen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege und unbehandelten Pflanzenresten aus der Pufferzone heraus.
  • Betriebe die mit Pflanzen arbeiten sind verpflichtet, ihre Produktionsparzellen und Pflanzenbestände sowie deren Umgebung im Umkreis von 100 m zu über-wachen und bei Verdacht auf den Japankäfer sofort den Pflanzenschutzdienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu informieren.

Diese Regelungen dienen dem Schutz der heimischen Natur und Landwirtschaft und sind sofort wirksam. Verstöße gegen die Vorgaben der Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern geahndet werden.

Verdächtige Käfer melden!
Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren und fotografieren sowie den Pflanzenschutzdienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unter jpnkfrddrlpd mit beigefügten Foto und der Angabe des Fundortes informieren.
Der Japankäfer ist etwa einen Zentimeter groß, hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf und braune Flügel. Auffallend sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibseite sowie zwei weitere am Ende des Hinterleibs.

Alle Informationen, eine Abbildung des Japankäfers sowie die notwendigen Regelungen im Detail sind immer aktuell auf der ADD-Website unter https://add.rlp.de/japankaefer zur finden.