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11. Mai 2022

Ab Juni: Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine vom Jobcenter

Ab Juni sollen ukrainische Geflüchtete bei Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben und nicht mehr wie bisher nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG).

Damit verschiebt sich auch innerhalb der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Zuständigkeit von der Fachabteilung Asyl und Integration hin zum Jobcenter Mainz-Bingen. Auf diesen sogenannten Rechtskreiswechsel für diesen Personenkreis haben sich Bund und Länder verständigt.

„Das bedeutet einen großen Schritt, aber wir sind sehr zuversichtlich, dass wir dies gut umsetzen werden“, so die zuständige Kreisbeigeordnete Almut Schultheiß-Lehn. Das entsprechende Gesetz ist zwar noch nicht in Kraft, trotzdem arbeiten die Mitarbeitenden derzeit bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen für den Wechsel ins Jobcenter.

Demnach sind die Geflüchteten aufgerufen, bis Ende Mai einen Antrag an das Jobcenter zu richten. Voraussetzung für den Erhalt der Leistungen ist eine gültige Fiktionsbescheinigung. Für Geflüchtete und auch deren Helferinnen und Helfer essenziell: In den nächsten Tagen erhalten alle Personen, welche sich als Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis registriert haben, automatisch Post mit den hierfür notwendigen Anträgen. 

„Die Anträge müssen eigenverantwortlich ausgefüllt und wieder zurückgeschickt werden“, betont Sebastian Kimnach, Leiter des Jobcenters.

Um den Vorgang zu vereinfachen, liegt jedem Formular ein frankierter Rückumschlag bei, zudem sind sie in deutscher und ukrainischer Sprache verfasst. Um die Leistungen zu empfangen, ist zudem der Besitz eines deutschen Bankkontos unerlässlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind über 65-Jährige beziehungsweise Menschen, die dauerhaft erwerbsunfähig sind sind. Diese erhalten ihre Leistungen durch die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Über dieses Vorgehen und den weiteren Fahrplan informierten Kreisbeigeordnete Almut Schultheiß-Lehn, der Leiter des Jobcenters Sebastian Kimnach sowie Fachbereichsleiterin „Asyl und Integration“ Fatima Bouy in einem Treffen mit den Delegationsnehmern – also den Vertretern der Kommunen, die sich stellvertretend für den Landkreis um die Versorgung der Geflüchteten vor Ort kümmern. Die Kreisverwaltung legt großen Wert darauf, diese eingehend zu informieren und frühzeitig mit ins Boot zu holen. 
„Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen sind an vorderster Stelle essenziell für die Versorgung der ukrainischen Schutzsuchenden und engagieren sich in besonderem Maße“, erklärt Almut Schultheiß-Lehn in der einstündigen Sitzung im Kreistagssaal. 

„Ich danke Ihnen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen in den Kommunen sowie den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz. Das hohe Niveau, auf dem die Zusammenarbeit derzeit stattfindet, ist nicht selbstverständlich.“

Der Beschluss des Bundes sieht vor, dass der Rechtskreiswechsel bereits ab Juni stattfinden wird. Um aufgrund der fortschreitenden Zeit einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, haben sich die Kreisverwaltung, das Jobcenter und die Delegationsnehmer bei ihrem gemeinsamen Treffen jedoch darauf geeinigt, dass die Leistungen ab dem 1. Juni noch übergangsweise durch die Kommunen vor Ort ausgezahlt werden. Das Jobcenter wird den Kommunen diese Aufwendungen ausgleichen und dann planmäßig ab Juli die Zahlungen vollständig übernehmen.

Wie bereits kommuniziert, ist es für den reibungslosen Ablauf essenziell, dass die Namen von Ukrainerinnen und Ukrainern an Haustür oder Briefkasten kenntlich sind. Damit soll vermieden werden, dass die Unterlagen aufgrund mangelhafter Kennzeichnung nicht zugestellt werden.

Das Formular zum Antrag auf Zuwendungen im Rahmen des SGB II in Deutsch und Ukrainisch ist hier zu finden: Kurzantrag SGB II

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