28. Juni 2019
Untere Naturschutzbehörde appelliert: Greening-Flächen ab Oktober bearbeiten
Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen richtet einen wichtigen Appell an alle Landwirte: Die Greening-Flächen sollen so spät wie möglich bearbeit werden.
Etlich Vogelarten brüten bis weit in den August hinein oder beginnen vergleichsweise spät mit ihrer Brut, weil sie erst spät aus den Überwinterungsgebieten zurückkehren oder weil sie nach dem Verlust eines Geleges erneut beginnen. Manche Arten brüten auch naturgemäß mehr als einmal pro Jahr, weil bei ihnen eine Brut nicht zur Arterhaltung ausreicht. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt aus Gründen des Arten- und Naturschutzes nicht vor Oktober mit der Flächenbearbeitung anzufangen.
Hintergrund: Landwirte, die EU-Fördermittel in Anspruch nehmen, müssen rund fünf Prozent ihrer Anbaufläche zu sogenannten Greening-Flächen umwandeln. Dies kann zum Beispiel durch die Einsaat spezieller Blüh- und Begrünungsmischungen oder durch Stilllegung von Ackerflächen erfolgen. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eines jeden Jahres müssen diese Flächen, um sie in einem guten landwirtschaftlichen Zustand zu erhalten, bearbeitet werden.
Viele Greening-Flächen haben sich aus Sicht des Naturschutzes hervorragend entwickelt und ziehen die wildlebenden Tiere regelrecht an – zum Brüten und zur Nahrungssuche. Rebhühner und Fasane, Schwarzkehlchen und Goldammer sowie Feldlerchen und Sumpfrohrsänger finden in den bunt blühenden Flächen Schutz, Nahrung oder nisten dort. Auch nach Abschluss der eigentlichen Brut benötigen die Alt- und Jungvögel noch einige Zeit, um sich weitere Reserven für den Zug in den Süden oder die Überwinterung anzufuttern. Davon abgesehen bieten unbearbeitete Flächen den perfekten Lebensraum für Insekten.
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