10. September 2024
Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen am 10. November 2024
Um die kommunale Integrationspolitik zu fördern, gibt es im Landkreis Mainz-Bingen einen Beirat für Migration und Integration. Am Sonntag, den 10. November 2024 findet die Neuwahl des Beirates für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 statt.
Der Beirat für Migration und Integration hat die Aufgabe, das gleichberechtigte Zusammenleben der im Landkreis wohnenden Menschen unterschiedlichster Nationalitäten, Kulturen und Religionen zu fördern und zu sichern. Außerdem unterstützt er den kommunalen Integrationsprozess. Er berät auch die Organe des Landkreises Mainz-Bingen hinsichtlich der Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie bei Fragen der kommunalen Integrationspolitik. Zudem kann der Beirat zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben beziehungsweise angehört werden. Damit kann ein engagierter Beirat eine wichtige Stimme in der Kommunalpolitik sein.
Der Beirat besteht aus 13 gewählten Mitgliedern, die in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die Wahl wird im Wege der generellen Briefwahl durchgeführt. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler sowie Staatenlose, Eingebürgerte, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie die Kinder dieser vorgenannten Gruppen, sofern sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Kreisgebiet ihren Hauptwohnsitz innehaben.
Alle Wahlberechtigten mit Ausnahme von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen sowie Personen, die einen deutschen Elternteil haben werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten die Wahlunterlagen ab dem 7. Oktober 2024 automatisch per Post. Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht von Amtswegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können dies beantragen. Der Antrag dafür ist auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.mainz-bingen.de) in der Rubrik „Politik und Verwaltung“ unter „Wahlen“ abrufbar. Er muss bis spätestens 8. November 2024 bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Wer meint, wahlberechtigt zu sein und bis Ende Oktober 2024 keine Wahlunterlagen bekommen hat, sollte sich an das für ihn zuständigen Einwohnermeldeamt wenden.
In den Beirat gewählt werden können alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Mainz-Bingen, die am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Mainz-Bingen haben – egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Alle notwendigen Unterlagen zur Listenaufstellung sind ebenfalls auf der Homepage der Kreisverwaltung im Bereich „Wahlen“ zu finden.
Zu einer Versammlung zur Aufstellung von Bewerberinnen beziehungsweise Bewerbern durch eine nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe ist im Kreisgebiet öffentlich einzuladen. Dies kann unter anderem durch eine von der Kreisverwaltung veröffentlichte Pressemitteilung geschehen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 23. September 2024, 18 Uhr bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein einzureichen. Sie müssen vollständig unterzeichnet und mit den erforderlichen Anlagen versehen sein. Danach können keine Mängel oder Angaben mehr korrigiert oder geändert werden. Es empfiehlt sich deshalb Wahlvorschläge vorher einzureichen, damit diese rechtzeitig geprüft werden können.
Allgemeine Informationen über die bevorstehende Wahl und die Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge oder für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sind auch bei dem Wahlbüro der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein, Tel.: 06132/787-5180 erhältlich.