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10. Dezember 2021

Weinbau-Förderprogramm: Wichtige Änderung

Im Förderprogramm zur Umstrukturierung im Weinbau gibt es eine wichtige Änderung.

Ab dem Jahr 2022 muss zwingend ein Rebsortenwechsel bei der Neupflanzung stattfinden, um eine Umstrukturierungsprämie zu erhalten.

Es reicht also nicht mehr, wenn nur die Unterlagssorte gewechselt wird – solche Neupflanzungen sind nicht mehr förderfähig. Das hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mitgeteilt. Der Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, welcher für die Abwicklung der Antragsverfahren zuständig ist, bittet die Winzerinnen und Winzer im Landkreis Mainz-Bingen und der Stadt Mainz, diese Änderung zu beachten.