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24. Mai 2018

Beratung auf Augenhöhe – Angebot von Rhein-Main inklusiv e.V.

Um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, benötigen viele Menschen mit Behinderung Hilfe für den Alltag. Aber wie wird überhaupt eine persönliche Assistenz im Alltag oder am Arbeitsplatz in Anspruch genommen? Ratsuchende erhalten Unterstützung in allen Fragen zum Thema Teilhabe am Leben bei Sozialpädagogin Stefanie Geiser. Sie berät jeden Montag von 10 bis 15 Uhr im Erdgeschoss (Raum 003) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Beraterin Stefanie Geiser von „Rhein-Main inklusiv e.V.“ (RMi) unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Beraterin Stefanie Geiser von „Rhein-Main inklusiv e.V.“ (RMi) unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Stefanie Geiser ist Teil des Teams „Rhein-Main inklusiv“ (RMi), ein Verein, der von einer Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung gegründet wurde. Unter dem Dach der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) bietet der Verein, wie auch andere Organisationen, solche Beratungen an. Das Ziel: die Inklusion durch Angebote in den Bereichen Arbeit, Bildung und Freizeit voranzutreiben. Bei der RMi steht insbesondere die persönliche Assistenz als Alternative zu herkömmlichen Betreuungsformen, wie etwa vollstationären Einrichtungen, im Mittelpunkt. Menschen mit Behinderung sollen selbstbestimmt am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben. „Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit Rhein-Main inklusiv und stellen gerne unsere Räumlichkeiten für die Beratung zur Verfügung“, so die Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham.

Die Beratung erfolgt von Betroffenen für Betroffene, die in einer ähnlichen Lebenssituation stehen, das sogenannte “Peer Counselling”. Das heißt, die persönlichen Lebenserfahrungen, die ein Berater aufgrund der eigenen Behinderung gemacht hat, spielen eine wesentliche Rolle. Auch Stefanie Geiser lebt mit einer persönlichen Assistenz und organisiert diese im Arbeitgebermodell. Der Verein RMi fördert hierbei, dass Menschen mit Assistenzbedarf ihre Helferinnen und Helfer selbst anstellen, für die nötige Einarbeitung sorgen und auch einen Großteil der Verwaltungsarbeiten eigenständig leisten. Um die Aufwendungen für den persönlichen Hilfebedarf zu decken, kann ein entsprechender Antrag beim Leistungsträger gestellt werden. Beteiligte Leistungsträger sind unter anderem Krankenkasse, Rentenversicherung oder Integrationsamt, die auch unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen können. Seit Januar 2008 besteht auf Leistungen zur Teilhabe ein Rechtsanspruch.

Die Beraterinnen und Berater der EUTB helfen im Vorfeld dabei, Leistungen, wie beispielsweise einen Behindertenausweis, zu beantragen. Oder sie vermitteln für themenspezifische Anliegen an die jeweils adäquaten Ansprechpartner. Die Beratung der EUTB ist unabhängig von Trägern wie Ämtern oder Firmen, die Leistungen erbringen. Das Angebot ist kostenlos und existiert bundesweit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen gibt es per E-mail.

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