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07. Oktober 2021

Immer das Wohl der Bevölkerung im Blick

Landrätin Dorothea Schäfer und die Rettungsdienstbehörde versuchen seit einem Jahr, den Notarztstandort Ingelheim zu erhalten. Eine Chronologie der Ereignisse.

Die folgende Zusammenfassung der Abläufe rund um den Notarztstandort Ingelheim und seine zeitliche Einordnung zeigt: Die Rettungsdienstbehörde Rheinhessen hat seit Schließung des Krankenhauses Ingelheim fortwährend an einer Lösung gearbeitet, wie der Standort weiter betrieben werden kann. Dabei stets oberste Prämisse: die Bevölkerung in Ingelheim nicht im Stich lassen. Klar ist aber auch, dass die Rettungsdienstbehörde dabei zwingend das Gesetz beachten muss.

Hintergrund:
Der Notarztstandort Ingelheim war angedockt an das Krankenhaus in Ingelheim, im September 2020 wurde aber bekannt, dass die Klinik Ende September ihre Pforten schließen wird. Mit dem eingesetzten Insolvenzverwalter konnte die Rettungsdienstbehörde damals aber kurzfristig vereinbaren, dass das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) bis zum Jahresende unverändert weiterlief. In dieser Zeit bis Weihnachten 2020 hat der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) versucht, einen Nachfolger als Betreiber zu finden – jedoch vergeblich. Es ging dabei ausschließlich um die Versorgung und das Wohlergehen der Bevölkerung, weshalb dann nach Zwischenlösungen gesucht wurde, die auch von den Krankenkassen mitgetragen wurden. Die Kassen sind als Kostenträger gesetzlich für die Finanzierung von Notarztstandorten zuständig.

  • Da es keinen Standortbetreiber mehr gab, hat die Rettungsdienstbehörde selbst den Betrieb übernommen. Dies ist im Gesetz nicht vorgesehen, konnte aber für eine Übergangszeit so vereinbart werden. Die gesamte Kostenabwicklung lag damit ab dem 1. Januar 2021 bei der Rettungsdienstbehörde.
  • Der Betrieb eines isolierten Notarztstandortes ohne Klinikanbindung ist teurer als ein klinikangebundener Standort, da hier Synergieeffekte wegfallen. Der Kostenübernahme dieser deutlich höheren Summe für den Betrieb in Ingelheim ab dem 1. Januar 2021 haben die Kassen zunächst aber zugestimmt.
  • Dies wurde damals sehr kurzfristig zwischen den Jahren so entschieden. Da die Fachmitarbeiter der Kassen zu dieser Zeit in Urlaub waren und von deren Vertretern ad hoc entschieden werden musste, haben diese ihre Zusage zunächst bis zum 31. Januar 2021 befristet.
  • Die Behörde hat kurzfristig zusammen mit der Stadt Ingelheim dafür gesorgt, dass trotz der Schließung des Krankenhauses Ingelheim dort weiter Bereitschaftszimmer für Arzt und Fahrer vorgehalten werden konnten.
  • Nach einer Rückmeldung am Neujahrstag 2021, dass die Räumlichkeiten dort nicht zufriedenstellend seien, hat die Behörde mit dem Insolvenzverwalter und der Stadt Ingelheim sofort Schritte unternommen, um diese Situation schnell zu verbessern.
  • Zunächst wurde von der Rettungsdienstbehörde das bundesweite Unternehmen „Notarztbörse“ damit beauftragt, die Notärzte zu stellen. Durch einen hohen Verwaltungsanteil sind dabei aber die Kosten relativ hoch. Deshalb wurde nach anderen Lösungen gesucht.
  • Die Rettungsdienstbehörde hat deshalb verschiedene regional ansässige Ärzte kontaktiert.
  • Einer der Ärzte wurde dafür gewonnen, gegen ein zusätzliches Entgelt einen Dienstplan zu erstellen. Eine weitere Funktion ging damit nicht einher, eine eigene Organisation der Notärzte gibt es hier nicht. Vertragspartner für die Notarztdienste sind die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte selbst.
  • Der Betrieb des Standortes lag damit weiterhin bei der Rettungsdienstbehörde.
  • Da es sich dabei um eine Ausnahmesituation handelte, denn die Rettungsdienstbehörde darf per Gesetz eigentlich nicht Betreiber sein, musste mit den Krankenkassen als Kostenträgern eine aufwendige Art der Finanzierung vereinbart werden:
  1. Die Rettungsdienstbehörde schließt mit jedem Notarzt, der tätig werden will, einen eigenen und direkten Vertrag.
  2. Die Notärzte stellen einzeln ihre Rechnung der Rettungsdienstbehörde.
  3. Die Rettungsdienstbehörde prüft diese im Abgleich mit den Dienstplänen.
  4. Sie tritt zunächst in Vorlage und überweist das Geld den Notärzten unverzüglich.
  5. Dann übermittelt sie die Rechnungen der so genannten Clearingstelle. Diese ist angesiedelt           beim DRK. Diese wiederum leitet die Rechnungen an die Kostenträger weiter und überweist           die Beträge an die Rettungsdienstbehörde. Die Kostenträger zahlen die Entgelte zuletzt an die       Clearingstelle.
  • Die Rettungsdienstbehörde hat weiterhin das DRK beauftragt, das Notarztfahrzeug, den Fahrer sowie Material- und Medikamentenmanagement (außer so genannte Betäubungsmittel) zu übernehmen.
  • Im weiteren Verlauf wurde unter engagierter Unterstützung der Stadt Ingelheim ein neuer Standort für NEF, Arzt und Fahrer gefunden, um die räumliche Situation weiter zu verbessern.
  • Die Rettungsdienstbehörde hat mit einem sehr engagierten DRK Lösungen zum Umbau und zur Herrichtung dieses Standortortes vereinbart.
  • Um die Standortärzte weiter mit so genannten Betäubungsmitteln zu versorgen, wurden vom ÄLRD umgehend spezielle Rezepte besorgt.
  • Zwischenzeitlich wurde die bis zum 31. Januar befristeten Verträge nun mit den Fachmitarbeitern der Krankenkassen zunächst bis zum 31. März verlängert. Danach wurden die Verträge noch vier Mal bis zum 31. Oktober verlängert.
  • Gemeinsam mit den Behörden sind die Kostenträger nach dem Gesetz dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Ob und wie der Notarztstandort weiterbetrieben werden kann, musste deshalb an eine objektive Bewertung der Versorgungssituation gebunden werden.
  • Die Rettungsdienstbehörde nutzte dazu die Dienste der Projektgruppe „OnePlan“ vom mathematischen Institut der Universität Kaiserslautern, das vom Land Rheinland-Pfalz gefördert wird. Die Gruppe entwickelt ein EDV-Tool für das Land Rheinland-Pfalz, mit deren Hilfe die zuständigen Behörden die Versorgungssituation in Bezug auf bestehende Rettungs- und Notarztwachen sowie die Folgen eventueller Veränderungen selbst am Rechner simulieren können. Dies ist bisher zumindest europaweit nicht möglich.
  • Dieses Tool ist noch nicht fertiggestellt. Die Rettungsdienstbehörde Rheinhessen fragte allerdings bei der Projektgruppe an, ob diese selbst den Status quo Ingelheim mit der Situation bis 31. Dezember 2020 und verschiedenen anderen, virtuellen Situationen im Rettungsdienstbereich Rheinhessen und speziell im Raum Bingen und Ingelheim vergleichend berechnen kann.
  • Der Auftrag wurde angenommen und diese Berechnung wurde in einer ersten Fassung im Juli vorgelegt. Zu dieser Version gab es jedoch inhaltliche und formale Fragen, deren Beantwortung durch die Projektgruppe aber bis Ende August dauerte, da die Gruppe durch die Fertigstellung des vom Land eigentlich beauftragten Tools stark beansprucht war.
  • Sofort im Anschluss wurde die Berechnung vom ÄLRD im Hinblick auf das zeitliche Eintreffen des Notarztes beim Bürger bewertet. Dies geschah insbesondere unter der Berücksichtigung medizinischer Parameter, des Vergleichs mit der Situation der Bürger im gesamten Rettungsdienstbereich Rheinhessen und im Vergleich zu den Eintreffzeiten von Rettungswagen beim Bürger. Eine sogenannte Hilfsfrist gibt es für Notarzteinsätze im Landesrettungsdienstgesetz übrigens nicht.
  • Gemäß dieser Bewertung des ÄLRD wurde empfohlen, die beiden Standorte künftig insgesamt an 36 Stunden pro Tag zu betreiben, also einen Standort an 24 und den anderen an 12 Stunden (7 bis 19 Uhr).
  • Da mit den Krankenkassen die Übernahme der höheren Kosten nur bis zur Vorlage der Berechnung vereinbart war, längstens bis Ende September, erwog der Kreis sofort die Möglichkeit, den Differenzbetrag aus Kreismitteln so aufzustocken, sodass ein 24/7 Betrieb in Ingelheim bis Ende des Jahres aufrechterhalten werden kann.
  • Die Rettungsdienstbehörde hat sofort eine entsprechende Vorlage für die nächste Kreisausschusssitzung erstellt.
  • Der den Dienstplan erstellende Arzt für den Standort Ingelheim wurde sofort nach Bewertung der Ergebnisse von OnePlan durch den ÄLRD, also bereits Anfang September, darüber informiert:
  1. dass außerdem eine Möglichkeit besteht, den Standort auch über den 1. Oktober hinaus,                 zumindest bis zum 31. Dezember, als Rund-um-die-Uhr-Station aufrecht zu erhalten.
  2. dass der Standort über das Vertragsende am 30. September hinaus auch in 2022 definitiv               zumindest für einen Tagesbetrieb gesichert ist.
  3. dass über entsprechende Zusatz-Mittel des Kreises für einen 24-Stunden-Betrieb aber nur der Kreisausschuss entscheiden könne, der am 28. September tagt. Die Initiative dazu ging von Landrätin Dorothea Schäfer aus.
  • Der Arzt wurde zudem gefragt, ob er in der Lage sei, zwei Dienstpläne zu erstellen, die kurzfristig beide Optionen ermöglichen, da die Entscheidung des Kreisausschusses abgewartet werden musste.
  • Der den Dienstplan erstellende Arzt sicherte dies zu.
  • Am 7. September wurde das Krankenhaus Bingen angefragt, ob man dort prinzipiell bereit wäre, neben dem eigenen Notarztstandort auch den Standort Ingelheim zu betreiben. Hintergrund der Idee war der geplante Wechselbetrieb der beiden Notarztstandorte im Wochentakt zwischen jeweils 24/7 und 12/7 und damit eventuell einhergehende Synergien – besonders im Hinblick auf den gleichen Notarztpool, aus dem jetzt schon beide Standorte besetzt werden.
  • Von der Klinik aus wurde bezüglich dieser Entscheidung auf eine Videokonferenz verwiesen, die das Krankenhaus mit den Kostenträgern sowieso schon geplant hatte. An dieser sollte die Rettungsdienstbehörde teilnehmen.
  • Diese Videokonferenz fand am 23. September statt. Dem dabei gemachten Vorschlag des Krankenhauses zur Finanzierung der beiden Notarztstandorte konnten die Krankenkassen zunächst nicht zustimmen. Vereinbart wurde, dass der Krankenhausträger eine aussagekräftige Kalkulation vorlegt, um die Kosten transparent zu machen. Die Klinik sagte daraufhin eine Übernahme des NEF Ingelheim ab Oktober nicht zu.
  • Noch am Folgetag wurde zwischen Rettungsdienstbehörde und Kostenträger vereinbart, dass der Standort von der Behörde auch über den 1. Oktober hinaus weiter betrieben werden soll, bis sich ein anderer Betreiber findet.
  • Für eine Lösung ab Januar 2022 gab es bereits erste Absprachen zwischen Behörden und Kostenträgern, die Mitte Oktober fortgesetzt werden.
  • Am 27. September gegen 16.40 Uhr wurde vom Kreisausschuss beschlossen, die fehlende Summe für einen Vollbetrieb des Standortes Ingelheim bis zum Ende des Jahres zuzuschießen. Beschlossen wurde ein Betrag bis zu 70.000 Euro.
  • Um 16.47 Uhr wurde der Ersteller des Notarztstandort-Dienstplanes Ingelheim vom ÄLRD hierüber informiert. Absprachegemäß sollte jetzt der 24/7 Dienstplan umgesetzt werden.
  • Dies hielt der ÄLRD für eine sehr gute Nachricht an die Dienstgruppe und wunderte sich über fehlende Reaktionen. Es folgten dann mehrere Kontaktaufnahmeversuche auf verschiedenen Wegen. Auch die Mailbox wurde besprochen – leider erfolglos.
  • Erst zwei Tage nach der Entscheidung des Kreisausschusses, am 29. September morgens, kam eine kurze Nachricht über WhatsApp: Der Arzt teilte mit, er sei bis 13 Uhr beschäftigt und melde sich später. Dies geschah jedoch nicht. Weitere Kontaktversuche blieben erfolglos.
  • Stattdessen erreichte die Behörde eine Mail des Dienstplanerstellers, in der er verschiedene Forderungen zu Änderungen der Verträge formulierte. Es handelt sich dabei um die gleichen Verträge, die seit Januar gelten! Wäre eine Formulierung des Vertrages aus Notarztsicht nicht hinnehmbar gewesen, hätte dies seit neun Monaten kommuniziert werden können.
  • Daneben erreichte die Rettungsdienstbehörde die Mail eines weiteren Notarztes, der ankündigte, am 1. Oktober um 0 Uhr das NEF bei der Leitstelle abzumelden – obwohl den Notärzten seit Anfang September bekannt war, dass sich an ihrer vertraglichen Situation – und damit auch an den vereinbarten Honoraren – nichts ändert.
  • Am Abend des 30. September erreichte der ÄLRD den zweiten Dienstplanersteller für Ingelheim und Mitunterzeichner der Mail bezüglich der Vertragsänderung und wies ihn nochmals auf die gesicherte und unveränderte Vertragssituation auch im Oktober hin. Er bat ihn eindringlich, auf die Notärzte einzuwirken, dass diese doch ihre geplanten Dienste auch absolvieren sollten.
  • Dennoch wurde das Notarztfahrzeug Ingelheim am 1. Oktober um 00.01 Uhr „abgemeldet“ und erst am 3. Oktober ab 12 Uhr mittags wieder mit einem Notarzt besetzt.
  • Seither wurde der Rettungsdienstbehörde kein Dienstplan vorgelegt.
  • Die Rettungsdienstbehörde kann nicht beurteilen, ob der Ersteller des Dienstplanes gemäß Absprache zwei alternative Dienstpläne erstellt hatte und auch nicht ermessen, in wie weit die aktuellen Sachstände an die anderen, gleichberechtigten, Notärzte kommuniziert wurden und werden.
  • Bei dieser Sachlage nicht verlässlicher Zusagen behält sich die Behörde vor, den Dienstplan zukünftig selbst zu erstellen.
  • Hinweis zu der Berechnung: Wegen einer kompletten Umstellung der Leitstellensoftware im Jahr 2019 entschied OnePlan wissenschaftlich begründet, neben vielen theoretischen Berechnungen zu Straßendaten und Fahrtzeiten auf Vektorenbasis, echte Einsatzdaten aus dem Jahr 2020 zu verwenden. Dass dieses Jahr trotz COVID grundsätzlich andere Datensätze liefern würde als in den anderen Jahren ist eventuell bei Krankenfahrten und bestimmten Einsätzen der Rettungswagen denkbar.
  • Im Hinblick auf Notarzteinsätze jedoch ist dieses Argument nicht schlüssig, da es sich dabei immer um lebensbedrohliche Einsätze handelt. Es mag sein, dass planbare Aufenthalte von Bürgerinnen und Bürgern in Krankenhäusern in COVID-Zeiten vermieden wurden. Es gibt allerdings keine rationale Erklärung dafür, warum ein lebensbedrohlich erkrankter Mensch lieber nicht den Notarzt ruft, nur um das mögliche Risiko einer COVID Infektion zu vermeiden.
  • Im Übrigen werden alle Versorgungsdaten, die für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Rettungsdienst notwendig sind, von der Behörde täglich überwacht. Der Behörde ist genau wie dem Gesetzgeber völlig klar, dass jede rettungsdienstliche Versorgungsstruktur – nicht nur im Hinblick auf die Demographie – nur gerade jetzt „aktuell“ ist und natürlich fortwährend angepasst werden muss. Und genau das tut die Behörde jetzt. Und das wird sie auch weiter tun müssen.
  • Zudem: Anfang September erfolgte eine schriftliche Anfrage der Landrätin an das zuständige Ministerium, ob ein Kreiszuschuss zu einem Notarztstandort über das Ende dieses Jahres hinaus rechtlich überhaupt zulässig sei.
  • Dieses Schreiben wurde bisher nicht beantwortet.

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