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11. April 2019

Abschiebung in den Kosovo: Lösung für die beiden Schulkinder gefunden

Für die beiden schulpflichtigen Kinder der kürzlich in den Kosovo abgeschobenen Familie eröffnete der leitende staatliche Beamte bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Dr. Stefan Cludius, den Unterstützern der Familie einen Lösungsvorschlag.

Demnach können die beiden Kinder im Rahmen eines Visumsverfahrens zum Schulbesuch nach Ingelheim zurückkehren, wenn einerseits die Eltern damit einverstanden sind. Andererseits müssen die Helfer bereit sein, die Kinder unterzubringen und deren Lebensunterhalt zu sichern.

Dr. Cludius wies nochmals auf die vom Verwaltungsgericht bestätigte offensichtliche Rechtmäßigkeit der Abschiebung hin. Die Unterstützer betonten erneut die große Unterstützung, die die Familie in Kirchengemeinde, Kindergarten und Schule gefunden hat.

Landrätin Dorothea Schäfer begrüßte das Ergebnis: „Wir haben in den letzten Tage sehr intensive Gespräche geführt. Die Familie sowie ihre engagierten Unterstützer hatten angesichts der seit der Einreise verstrichenen Zeit große Hoffnung auf einen Verbleib der Familie in Deutschland. Die sehr hohen gesetzlichen Anforderungen für das Bleiberecht gut integrierter Menschen waren in diesem Fall allerdings nicht erfüllt. Gleichwohl konnten wir im Rahmen des rechtlich Möglichen eine Lösung für die beiden sehr gut integrierten Schulkinder finden.“ 

Kreis mit Appell an betroffene Familien und deren Unterstützer

Die Landrätin Schäfer und Dr. Cludius appellieren in diesem Zusammenhang an alle Familien, deren Asylverfahren sich in die Länge zieht, und deren Unterstützer: „Auch wenn die Motive noch so verständlich sein mögen: Das Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht. Der korrekte Weg für eine Einreise jenseits der Flucht vor Gefahr und Verfolgung ist das Visumsverfahren. Der Königsweg – auch zur Vermeidung einer Abschiebung – ist deshalb die freiwillige Ausreise. Die Ausländerbehörde ist gehalten, das geltende Recht konsequent umzusetzen. Mit ihr kann ein Ausreisetermin abgesprochen werden und Sie unterstützt gerne, wenn es gute Gründe für einen Visumsanspruch gibt.“

Schäfer und Cludius warnen deshalb davor, diese Gespräche nicht rechtzeitig zu führen und sich stattdessen auf einen Vollzugsverzicht der Ausländerbehörde zu verlassen, auf den nach Meinung der Betroffenen und ihrer Unterstützer aufgrund von Aufenthaltsdauer und Integration ohne weiteres ein Anspruch besteht. Es gibt hier aber keinen Automatismus. Deshalb ist es so wichtig, rechtzeitig Gespräche über die Lösungen zu führen, die das geltende Recht möglich macht. Für bestimmte Voraussetzungen, wie die Sicherung des Lebensunterhaltes, müssen die Betroffenen rechtzeitig selbst, gegebenenfalls mit Hilfe von Unterstützern, sorgen.

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