Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

06. Mai 2022

Frist für Anträge auf Agrarförderung läuft ab

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Anträge auf Agrarförderung – E-Antrag in der Anwendung „ASdigital“ – bis spätestens Montag, den 16. Mai 2022 zu stellen sind.

Der Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn der vom Programm erzeugte „Datenträgerbegleitschein“ fristgerecht per Fax, per Post oder persönlicher Abgabe am 16. Mai 2022 bei der Kreisverwaltung eingegangen ist.

Anträge, die zwar am 16. Mai erzeugt werden, aber erst später bei der Kreisverwaltung eingehen, gelten als verfristet und können nicht mehr berücksichtigt werden.