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24. September 2020

Illegale Wasserentnahme aus Fließgewässern

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Mainz-Bingen weist ausdrücklich darauf hin, dass es auch bei großer Trockenheit nicht erlaubt ist, Wasser aus Bächen für die Bewässerung des Gartens zu entnehmen.

„Niemand sieht es gerne, wenn der Garten über den Sommer austrocknet“, sagt Fachbereichsleiter Diethelm Freise-Harenberg. „Dennoch ist es wichtig, auch auf den Schutz unserer Bäche und Gräben zu achten. Insbesondere das stundenlange Abpumpen, das oft mit dem Aufstauen der Gewässer sowie zusätzlicher Lärmbelästigung verbunden ist, ist gesetzlich verboten. Wer von Hand mit Gießkanne und Eimer Wasser schöpft, kann dies aber auch weiterhin tun."

Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im Landeswassergesetz: Demnach darf grundsätzlich jede Person natürliche oberirdische Gewässer zum Schöpfen mit Handgefäßen benutzen. Dies gilt allerdings nur, wenn andere dadurch nicht beeinträchtigt werden, keine Nachteile für die Gewässerökologie auftreten und die Mindestwasserführung erhalten bleibt. Da der Sommer, gerade auch in Bezug auf den Klimawandel, in Flüssen und Bächen ohnehin für Niedrigwasser gesorgt hat, wirkt sich eine Wasserentnahme in größerem Umfang unvermeidlich auf die Gewässer, und so auch auf die vielfältigen Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten aus.

Die Untere Wasserbehörde ruft demnach dazu auf, sorgsam mit dem wertvollen Gut Wasser umzugehen und sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Bei der Behörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen sind regelmäßig Anzeigen zur illegalen Entnahme eingegangen. Die Kreisverwaltung steht Bürgerinnen und Bürgern für eventuelle Fragen gerne beratend zur Seite. Die Untere Wasserbehörde ist unter der zentralen Rufnummer 06131/787-0 erreichbar.

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06132/787-1012 
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