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15. Juli 2022

Geschwisterpaar darf nach den Ferien zurückkommen

Einem weiteren Schulbesuch der Geschwister Peci nach den Sommerferien steht aus Sicht der Ausländerbehörde des Kreises Mainz-Bingen nichts entgegen.

In Medienberichten wurde der Eindruck vermittelt, die beiden Jugendlichen dürften nach dem Sommerurlaub bei ihren im Kosovo lebenden Eltern möglicherweise nicht mehr in die Bundesrepublik einreisen. „Das ist nicht der Fall. Pässe und Fiktionsbescheinigungen wurden den beiden in dieser Woche zugestellt. Sie können am Ferienende zurückkehren und gemeinsam mit ihren Freundinnen und Freunden den Unterricht im Sebastian-Münster-Gymnasium wiederaufnehmen“, sagte Landrätin Dorothea Schäfer.

Hintergrund ist, dass die bisherige Gastfamilie des Geschwisterpaares künftig aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht. Die Unterstützer der Jugendlichen suchen derzeit dringend nach einer neuen Unterkunft. „Sollte nach ihrer Rückkehr aus dem Kosovo nach den Sommerferien und der Wiedereinreise ins Bundesgebiet die offene Frage nach der Suche einer Gastfamilie / Wohnung noch nicht abschließend geklärt sein, gilt unabhängig davon ihre jeweils bislang erteilte Aufenthaltserlaubnis auch nach Ablauf des Gültigkeitsdatums weiter fort“, heißt es in einem Schreiben, das die Ausländerbehörde gemeinsam mit den Pässen verschickt hat. Aus aufenthaltsrechtlicher Sicht bestehe also für die beiden kein Hindernis, um wieder ins Bundesgebiet zurückkehren zu dürfen, sagte der leitende staatliche Beamte Dr. Stefan Cludius. Zumal für die vom Gesetzgeber geforderte Sicherung des Lebensunterhaltes – zu der auch die Frage einer Unterkunft zählt - eine rechtsgültige Verpflichtungserklärung eines Unterstützers vorliegt.

Ausländerbehörde und Jugendamt unterstützen das Geschwisterpaar gemeinsam und freuen sich, wenn sich die Frage der Unterkunft schnell klären lässt - damit die beiden Jugendlichen unbeschwerte Ferien verbringen können.