19. Februar 2018
Hecken schneiden nur noch bis Ende Februar erlaubt
„Frühling lässt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte.“ Bis zum Frühlingsanfang, wie im Gedicht von Eduard Mörike beschrieben, ist es noch etwas hin. Dennoch gilt es, im Hinblick auf den Naturschutz bereits jetzt ein paar Dinge zu beachten: Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich keine Bäume, Hecken, lebende Zäune sowie Gebüsche oder anderes Gehölz abgeschnitten oder gefällt werden. Dabei steht der Schutz verschiedener Tierarten im Vordergrund.
Medienanfragen
Pressestelle
06132/787-1012
E-Mail schreiben