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17. Februar 2022

Ferienkalender 2022 veröffentlicht

Die Übersicht über Kinder- und Jugendfreizeiten wird ausgeschmückt von Bildern der Gewinnerinnen und Gewinner des Malwettbewerbs.

Nach einer Wanderung das Panorama der Berge genießen, sich den Horizont über dem Meer ansehen oder einfach Zeit mit Freunden verbringen: So stellen sich Kinder und Jugendliche des Landkreises die perfekten Ferien vor. Zu sehen sind diese Motive auf den mehr als 250 Bildern und Zeichnungen, die beim Malwettbewerb für den Ferienkalender 2022 eingesendet wurden. Eine 29-köpfige Jury hat nun daraus 27 Motive ausgesucht, die ab sofort den Kalender schmücken.

„Die Auswahl, welche Bilder es in den Kalender schaffen, war erwartungsgemäß gar nicht so einfach. Immerhin war ein Bild schöner als das andere“, schwärmt Landrätin Dorothea Schäfer. Am Ende wurden zwölf Preisträgerinnen und Preisträger sowie 15 kleinere Bilder ausgewählt, die ab sofort abgedruckt und auf der Kreishomepage im Ferienkalender zu bestaunen sind. „Den Künstlerinnen und Künstlern dieser Werke möchte ich hiermit meine Glückwünsche aussprechen. Was Ihr geleistet habt, ist einfach klasse“, so die Landrätin weiter.

Unendliche Weiten
Sherwood Forest
Paradies für Friseure
Ferienkalender 1

Der Ferienkalender enthält wie jedes Jahr neben den Bildern der Kinder 78 Freizeitangebote von 25 Veranstaltern. Dazu zählen klassische Zeltlager über Kanutrips bis hin zu Zirkusfreizeiten, Sprachreisen oder Jugendbegegnungen. Die Angebote reichen dabei von Wochenendtrips bis zu längeren Freizeiten bis zu zwei Wochen. Der Kreisausschuss hat viele der Projekte in den letzten Jahren mit 140.000 bis 180.000 Euro unterstützt.

Seit 2003 wird im Zusammenhang mit dem Ferienkalender zum Malwettbewerb aufgerufen, seither sind über 5500 Einsendungen eingegangen. Kinder, deren Bilder nicht für den dies-jährigen Kalender bedacht wurden, müssen aber nicht traurig sein: Auch im nächsten Jahr gibt es wieder die Chance, Motive einzusenden.

Verfügbar ist der Ferienkalender in der Kreisverwaltung, in den Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen sowie an Grund- und weiterführenden Schulen. Außerdem kann er hier angesehen oder heruntergeladen werden.