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16. Oktober 2020

Warnstufe Orange: Kreis verfügt Einschränkungen in drei Bereichen

Mit Einschränkungen auf drei Gebieten will der Landkreis Mainz-Bingen die Zahl der Neuinfektionen in den nächsten Wochen senken: Die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern wird reduziert, ein teilweises Alkoholverbot eingeführt und eine ergänzende Maskenpflicht festgelegt. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Sonntag, 18. Oktober, 0:00 Uhr in Kraft.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Sonntag, 18. Oktober, 0:00 Uhr in Kraft. Erarbeitet wurde sie in Zusammenarbeit mit der Task-Force unter der Leitung des Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJUV), Detlef Placzek. Sie besteht aus Vertretern des Kreises Mainz-Bingen mit Landrätin Dorothea Schäfer an der Spitze, des Gesundheitsamtes, verschiedener Landesministerien, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), der Polizei und des Landkreistages.

Da die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus pro 100.000 Einwohner mehrere Tage über der Grenze von 35 lag, gilt für Mainz-Bingen nun die Warnstufe Orange. Demnach sind einerseits private Feiern mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis nur noch mit bis zu 25 Personen zulässig, wenn sie in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen geplant sind. Hierunter fallen zum Beispiel auch Hochzeiten oder Geburtstage. In privaten Räumen sind nur 15 Personen erlaubt, in beiden Fällen ist die Beachtung der Hygiene- und Schutzregeln verpflichtend.

Weiterhin gilt zum Teil ein Verkaufsverbot für Alkohol: „Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit von 0 bis 6 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Dort ist als dritter Punkt eine ergänzende Maskenpflicht vorgeschrieben, die auf Märkten, auf dem Landesgartenschaugelände in Bingen und überall dort gilt, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Dort muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Keinen Handlungsbedarf sieht die Task-Force vorerst beim Vereinssport. Die Hallen des Landkreises dürfen in der bisher üblichen Art und Weise genutzt werden. Auch bei den Sportarten gibt es keine Einschränkungen. Die Situation in den Hallen wird aber ebenso wie die Gesamtsituation ständig beobachtet, um eventuell kurzfristig gegensteuern zu können, wenn es notwendig sein sollte.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 1. November.

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