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01. Juni 2021

Landkreis Mainz-Bingen lockert die Corona-Regeln

Am Montag lag die Inzidenz im Landkreis Mainz-Bingen den fünften Werktag in Folge unter der Marke von 50: damit gehen Lockerungen der Corona-Regeln ab Mittwoch einher. Außerdem tritt am gleichen Tag die neue Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVo) des Landes in Kraft.

In der CoBeLVo sind ebenfalls weitrechende Lockerungen geregelt, die ab morgen, Mittwoch, 2. Juni, gelten werden. In ihrer endgültigen Fassung liegt die Verordnung noch nicht vor, aber auf Basis der Pressekonferenz mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer gelten im Landkreis unter anderem folgende Regelungen:

  1. Zwar sollen die Kontakte auch weiterhin beschränkt werden, weshalb die Zahl der Personen für private Zusammenkünfte bei fünf bleibt. Die dürfen jetzt aber aus fünf verschiedenen Haushalten kommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene dürfen zusätzlich und unbegrenzt dazu. 
  2. Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung. Das gilt auch in der Gastronomie im Außenbereich. Im Inneren dürfen die gastronomischen Betriebe ebenfalls öffnen. Auch Hotels dürfen wieder Gäste bewirten.
  3. Im Sport ist ab Mittwoch Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen erlaubt, zuzüglich der Trainer sowie Geimpften und Genesenen. Im Inneren dürfen zehn Personen kontaktfrei, mit Trainer, Geimpften und Genesenen trainieren. 25 Kinder dürfen dies auch mit Kontakt. Im Außenbereich sind bei sportlichen Veranstaltungen zudem bis zu 250 Zuschauer erlaubt. Diese Zuschauerzahl gilt auch bei Kultureinrichtungen Innen und im Freien.
  4. Öffnen dürfen die Freibäder und Badeseen mit auf 50 Prozent gesenkter Kapazität und weiteren schützenden Regeln. Saunen können mit Test und maximal 50 Prozent Belegung öffnen. In Kirchen darf in begrenztem Rahmen wieder gesungen werden, in der außerschulischen Bildung sowie im Musik- und Kunstunterricht darf eine Person pro angefangene zehn Quadratmeter unterrichtet werden. In der Laienkultur darf im Rahmen der Kontaktbeschränkungen geprobt werden - nebst Anleitungsperson, wobei auch hier Geimpfte und Genese nicht zählen.


Mehr Infos gibt es beim Land Rheinland-Pfalz auf der Seite www.corona.rlp.de und auf derCoronaseite des Landkreises unter www.mainz-bingen.de



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