14. Mai 2021
Lockerungen für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenz unter 100
Da sich der Landkreis Mainz-Bingen mit seiner 7-Tage-Inzidenz derzeit stabil unter 100 befindet, weist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf die neuen Öffnungsschritte in der aktuellen 20. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz hin.
Wie das Land informiert, gelten in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100 ab dem heutigen Mittwoch, 12. Mai 2021, gleiche Bedingungen für den Handel. Das bedeutet, dass nun auch Geschäfte, die nicht ausschließlich den täglichen Bedarf decken, ohne Test und Termin besucht werden dürfen. Es gilt weiterhin Maskenpflicht. Außerdem soll die „Vermietung von Ferienwohnungen und die Übernachtung in Wohnmobilen mit eigener sanitärer Anlage möglich sein“, so das Land. Übernachtungen in Hotels sind ebenfalls erlaubt, sofern ein eigenes Bad vorhanden ist und das Frühstück auf dem Zimmer eingenommen werden kann. Auch für den Sport sind Lockerungen geplant, die kontaktfreies Training auf Abstand möglich machen.
Die Neuregelungen sind Teil eines dreistufigen Öffnungsplans, der zum jeweiligen Feiertagswochenende in Kraft tritt. So sind die Lockerungen vor Christi Himmelfahrt (12. Mai), Pfingsten (21. Mai) und Fronleichnam (3. Juni) geplant.
Den aktuellen Stufenplan sowie die 20. CoBeLVO finden Interessierte sowohl auf der Corona-Homepage des Landes Rheinland-Pfalz unter www.corona.rlp.de als auch auf der Corona-Homepage des Landkreises Mainz-Bingen unter www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/Corona
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