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01. Dezember 2021

3G-Regel in den Gebäuden der Kreisverwaltung

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen will die Bürgerinnen und Bürger beim Besuch in der Verwaltung bestmöglich schützen. Deshalb gilt in allen Gebäuden der Kreisverwaltung ab Montag, 6. Dezember 2021, die 3G-Regel.

Damit sind das Haupthaus und das Jobcenter in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim für die Besucherinnen und Besucher mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zugänglich. Bei Letzterem muss es sich um einen PCR- oder PoC-Test von einer anerkannten Teststelle handeln, der bei Betreten nicht älter als 48 beziehungsweise 24 Stunden sein darf. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Zudem gelten in der Kreisverwaltung nach wie vor die bekannten Regeln: Ein Besuch ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ebenso besteht in allen Räumen die Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sowie das Abstandsgebot, um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor dem Corona-Virus zu schützen.

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