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25. Juni 2020

Kreis Mainz-Bingen öffnet seine Sporthallen für den Vereinssport

Gute Nachricht für die Mainz-Binger Vereine: Die Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises Mainz-Bingen sind ab sofort wieder geöffnet.

Die 30 Hallen des Kreises können für alle Sportarten genutzt werden, darunter fallen auch Kontaktsportarten. Voraussetzung ist die Einhaltung der derzeit gültigen Hygienevorgaben. Zudem sind die Vereine selbst für den geregelten Ablauf und - wenn die jeweilige Halle auch während der Sommerferien genutzt werden soll - auch für die Reinigung verantwortlich.

Möglich wird die Öffnung durch die jetzt in Kraft getretene 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, in der wesentliche Erleichterungen für den Hallensport stehen: „Ich freue mich, dass unsere rege und aktive Vereinslandschaft jetzt neu durchstarten kann und die Mitglieder wieder Sport treiben, sich fit halten und lieb gewonnenen Freizeitbeschäftigungen nachgehen können. Zwar sind viele Sportlerinnen und Sportler laufend, joggend und per Rad durch die vergangenen Monate gekommen. Aber gemeinsam ist Sport doch am schönsten“, sagte Landrätin Dorothea Schäfer.

Vereine unterstützen

Auch der für die Schulen und damit auch deren Hallen zuständige 1. Kreisbeigeordnete Steffen Wolf freut sich, dass der Landkreis den Vereinssport nun wieder unterstützen kann. Er erläuterte die wichtigsten Regelungen, die für die Hallennutzung Voraussetzung sind: „Eine Nutzung der Sporthallen ist nur dann möglich, wenn uns die Vereine bestätigen, die geltenden Auflagen zu erfüllen“, sagte Steffen Wolf. Dazu gehört beispielsweise, dass Gruppen bis zu 10 Personen in allen Sportarten normal miteinander trainieren dürfen, bei größeren Gruppen aber wieder das Abstandsgebot gilt. Zudem müssen die Kontaktdaten aller Personen inklusive Zeitpunkt des Betretens der Halle erfasst werden. Die Bereitstellung von Desinfektionsmittel gehört ebenfalls dazu.

Auch bei der Reinigung sind die Vereine selbst gefragt – zumindest, wenn sie die Hallen auch während der Ferienzeit nutzen wollen: „Die Reinigung durch den Kreis als Schulträger erfolgt nur während der Schulzeit. Die Nutzung durch die Vereine in den Sommerferien ist dann aber möglich, wenn die Reinigung von Hallen und Sanitäranalgen gemäß der geltenden Hygienevorschriften von diesen gewährleistet ist“, sagte Steffen Wolf. Vereine, die Schulsporthallen nutzen möchten, müssen bis zum 3. Juli bei der Schulverwaltung des Kreises eine entsprechende Erklärung abgeben, dass die Auflagen aus dem Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich eingehalten werden.

Sollten einzelne Hallen zeitweise für schulische Aktivitäten wie beispielsweise Schulbuchausleihe oder Förderunterricht benötigt werden, ist zu dieser Zeit eine sportliche Nutzung nicht möglich. Auch müssen die Sporthallen während der turnusgemäßen Grundreinigung durch den Schulträger in den Sommerferien geschlossen bleiben.

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