22. Juni 2020
Kreistag spricht sich für Erhalt Ärztlicher Bereitschaftspraxen aus
Die kurzfristige Ankündigung, die Ärztliche Bereitschaftspraxis (ÄBP) in Ingelheim zum 1. Juli 2020 zu schließen, stieß nachvollziehbar auf heftige Kritik. Es folgte eine Resolution der Fraktionen im Ingelheimer Stadtrat zur Erhaltung des Standortes.
Die Diskussionen und veröffentlichten Meinungen zur von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) angestoßenen Reformierung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes haben gerade auch im Landkreis Mainz-Bingen für Verwirrung, Verunsicherung und Gesprächsbedarf gesorgt.
Die kurz später via Pressemitteilung veröffentlichten Informationen der KV über die zweite im Landkreis angesiedelte Bereitschaftspraxis in Bingen, den dortigen Standort zu verlegen sowie die dabei getroffenen Äußerungen, dass nicht bekannt sei, ob und wann ein Wiedereinzug in Bingen möglich ist, haben nicht zu einer Beruhigung vor Ort beigetragen – ganz im Gegenteil. Auch hier folgte eine gemeinsame Resolution aller im Binger Stadtrat vertretenen Fraktionen zur Erhaltung des Standortes.
In Politik, Verwaltungen und der Bürgerschaft bestehen aktuell große Befürchtungen, dass die KV im Rahmen ihrer Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes über kurz oder lang eine Schließung beider Standorte in Ingelheim und Bingen umsetzt. Mit einer Resolution hat sich der Kreistag Mainz-Bingen in seiner jüngsten Sitzung den Zielen der Ingelheimer und Binger Resolution einstimmig angeschlossen und fordert die KV dazu auf, beide Standorte der Bereitschaftspraxen in Ingelheim und Bingen mit dem Ziel einer bürgerfreundlichen und wohnortnahen ärztlichen Versorgung zu erhalten. Zudem beschloss das Kreisgremium, die Kassenärztliche Vereinigung für eine der nächsten Kreistagssitzungen zu einer Anhörung einzuladen.
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