Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

04. November 2025

Vogelgrippe-Verdacht bestätigt - Tiere müssen in den Stall

Ein toter Reiher in Bingen und ein toter Schwan in Mainz-Weisenau waren mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert. Damit ist die Seuche im Landkreis und in der Stadt angekommen. Für Geflügelhalter gelten strenge Vorgaben.

Der Verdacht hat sich bestätigt, die Vogelgrippe ist im Bereich des Veterinäramtes Mainz-Bingen angekommen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat jetzt das Virus bei dem vor einigen Tagen in Bingen gefundenen toten Reiher bestätigt. Zudem wurde zwischenzeitlich in Mainz-Weisenau ein Schwan gefunden, der ebenfalls infiziert war. Die Behörde hat derzeit vier weitere Tiere zum Landesuntersuchungsamt (LUA) und zum Friedrich-Loeffler-Institut zur Beprobung geschickt. Das H5N1-Virus ist in den vergangenen Tagen auch in benachbarten Landkreisen vermehrt aufgetreten.

Zum Schutz der Hausgeflügelbestände in der Region hat das Veterinäramt jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach müssen Geflügelhalter – sowohl professionelle als auch Hobbyhalter – ihre Tiere in Ställen unterbringen. Das gilt für den Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz. Zudem gibt es noch weitere Vorgaben für die Geflügelhalter. Demnach sind Geflügelmärkte und Ausstellungen verboten. Des Weiteren gibt es strenge Vorgaben zur Biossicherheit in den Ställen:

• Wildvögel müssen von Hausgeflügel ferngehalten werden;
• Futter- und Wasserstellen müssen so gesichert sein, dass keine Wildvögel Zugang haben;
• Ställe müssen zum Beispiel mit Hygieneschleusen gesichert werden;
• persönliche Schutzausrüstung muss genutzt werden.

Für den Menschen besteht nach derzeitigen Erkenntnissen keine Gefahr. Eine Übertragung ist nach aktuellem Stand äußerst selten; eine Ansteckung würde intensiven, direkten Kontakt mit infizierten Vögeln erfordern. Auch darf Geflügel weiterhin verzehrt werden, sofern es vorher getestet wurde. Auch Eier von gesunden Tieren dürfen verkauft und gegessen werden.

Wenn Bürgerinnen oder Bürger tote Zugvögel oder Wassergeflügel finden, sollten diese den Verwaltungen der jeweiligen Verbandsgemeinden oder Städten gemeldet werden, die sich um die sichere Bergung kümmern.

Die Vogelgrippe ist eine akut verlaufende Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vögeln. Klinisch erkranken vor allem Wasser-, Haus- und Wildgeflügel. In der aktuellen Welle sind insbesondere Kraniche stark betroffen. 

Mehr Infos zur Vogelgrippe gibt es beim Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz und beim Friedrich-Loeffler-Institut. Das Veterinäramt hat zudem eine Hotline geschaltet unter der Telefonnummer 06132/7874123.