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Tierkadaver nicht einfach in die Landschaft werfen - Bußgeld droht

17.02.2026

Wildschweinkadaver am Straßenrand, tote Hühner in der Gemarkung: In den vergangenen Wochen wurden vermehrt illegal entsorgte Tierkadaver aufgefunden. Das ist ein Unfallrisiko und auch mit Blick auf die afrikanische Schweinepest gefährlich.

Tierkadaver dürfen nicht einfach so in die Landschaft geworfen werden. Darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen hin. Wer tote Tiere dennoch auf diese Weise entsorgt, muss mit einem Bußgeld in vierstelliger Höhe rechnen.

In den vergangenen Wochen sind zum Beispiel in Nierstein und auch in St. Johann Wildschweinkadaver in der Böschung am Straßenrand abgelegt worden, von denen offenkundig Teile zum Verzehr abgetrennt wurden. Dieses Vorgehen ist nicht nur strikt verboten, sondern angesichts der derzeit vorherrschenden Afrikanischen Schweinepest auch unverantwortlich. Denn sollte ein solches Tier Träger des ASP-Virus sein, lässt sich weder der Infektionsursprung ermitteln, noch lassen sich Verschleppungswege nachvollziehen.

Die Entsorgung neben der Straße erhöht zudem das Unfallrisiko erheblich, da diese Kadaver von Raubwild gefunden und immer wieder bis zur vollständigen Zersetzung aufgesucht werden. Eine verbotene, verantwortungslose Entsorgung die Menschenleben bedrohen kann.

Kein Mensch ist gezwungen, Hühner zu halten, erst recht nicht zu Zeiten der grassierenden Vogelgrippe. Dann aber überdrüssige Hühner ohne vernünftigen Grund zu töten und die Kadaver einfach irgendwo ins Feld zu werfen – 10 Hühnerkadaver wurden kürzlich in der Gemarkung Gau-Algesheim illegal entsorgt -, ist drüber hinaus ein strafbewehrter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Die Kreisverwaltung wird sich in jedem gemeldeten Fall um die Ermittlung der Täter bemühen und zuzüglich der Entsorgungskosten, empfindliche Bußgelder verhängen. Gerne können Sie das Veterinäramt unter der Rufnummer 06132-7874102 oder per E-Mail an abt41@mainz-bingen informieren, wenn Sie eine solche illegale Entsorgung beobachten oder zweckdienliche Hinweise haben.

Wer nicht weiß, wohin mit Schlachtabfällen, Tierkörpern und Tierkörperteilen von Nutztieren und Geflügel, findet Informationen und Ansprechpartner auf der Webseite der Tierseuchenkasse RLP.