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15. März 2019

Batterien, Böller und Raketen: Privatfeuerwerke müssen beim Kreis beantragt werden

Man soll die Feste feiern, wie sie fallen. Und manchmal steigt nicht nur die Stimmung, sondern auch ein Feuerwerk in die Höhe – zur Unterhaltung der Gäste. Dafür muss eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, die bei Privatpersonen von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ausgestellt wird. Grundlage ist die Sprengstoffverordnung, die dem Abschießen von Raketen und Böllern allerdings enge Grenzen setzt.

Neu ist die Forderung, dass eine gültige Privathaftpflichtversicherung (vorab prüfen, ob private Feuerwerke abgesichert sind) nachgewiesen werden muss, die für eventuelle Schäden aufkommt. Weiterhin muss eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden, welche die Flur und Flurstücksnummer enthält und mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin vollständig bei der Kreisverwaltung eingehen muss. Dies ist wichtig, weil verschiedene Institutionen im Vorfeld ihr Einvernehmen erteilen müssen. Dazu gehören die untere Naturschutzbehörde, die örtliche Feuerwehr, die Bauverwaltung (Denkmalschutz), die örtlichen Ordnungsämter, das Forstamt, der LandesBetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Flugsicherung), gegebenenfalls das Wasser- und Schifffahrtsamt sowie die Deutsche Bahn. In Einzelfällen ist auch eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig. In den Monaten Februar bis Juli sind prinzipiell nur geräuscharme Bodenfeuerwerke erlaubt. Bei erhöhter Brandgefahr gerade in den Sommermonaten wird grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke erteilt.

Zudem sind auf Bitten der Ordnungsämter der Kommunen die Zahl der Feuerwerkskörper und auch das Zeitfenster beschränkt. Maximal zehn Feuerwerkskörper sind erlaubt und die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr muss eingehalten werden. Die Kosten für den Antrag beim Kreis liegen je nach Bearbeitungsaufwand zwischen 100 Euro und 130 Euro.

Wird die Ausnahmeerlaubnis erteilt, muss das Feuerwerk in einem Mitteilungsblatt der jeweilig zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde veröffentlicht und dies der Kreisverwaltung spätestens zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür sind auch durch den Antragsteller zu tragen. Aus Sicherheitsgründen werden örtliche Feuerwehr, Polizei und die entsprechende Kommune über die erteilte Genehmigung informiert.

Gewerbliche Feuerwerke sind weiterhin beim Gewerbeaufsichtsamt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Mainz zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 06132/787-5122 und im Internet unter www.mainz-bingen.de unter Ordnung/Sprengstoff.

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