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09. März 2018

Jugendschöffenwahl 2018: Schöffen gesucht

„Die Lust, Prozesse zu führen, nimmt demselben Grade ab, in dem man den Wert der Zeit erkennt“, so einst der deutsche Schriftsteller Siegmund Graff (1898-1979). Das Ehrenamt als Jugendschöffe erfordert beides: Zeit und Lust sich durch ein Engagement am Gericht für die Gesellschaft einzubringen. Die laufende Amtszeit der Jugendschöffen endet mit diesem Jahr. Bundesweit werden in der ersten Jahreshälfte nun Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gesucht.

Interessierte Bürger aus dem Landkreis Mainz-Bingen können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste melden. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises erstellt diese, der Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht wird in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die benötigten Haupt- und Hilfsschöffen wählen.

Voraussetzungen für das Amt als Jugendschöffe

Die Jugendschöffen wohnen Gerichtsverhandlungen der Jugendstrafkammern an den Amtsgerichten Bingen oder Mainz bei. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen, die zu beachten sind: Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils sind unabdingbar für das verantwortungsvolle Amt, ebenso wie soziale Kompetenz. Außerdem ist die deutsche Staatsangehörigkeit zwingend nötig. Eine weitere Bedingung ist das Alter: Angehende Jugendschöffen müssen am Dienstag, 1. Januar 2019, zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Vorstrafen sind tabu. Selbsterklärend ist Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen für das Ehrenamt in der Jugendstrafkammer unerlässlich. Es ist wichtig, Zeit in das Amt zu investieren und sich über die Mitwirkungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf dem Laufenden zu halten, juristische Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Denn: Wer sich zum Richten über Menschen berufen fühlt, braucht Verantwortungsbewusstsein..

An wen wenden sich Interessierte für das Amt als Jugendschöffe?

Für den Amtsgerichtsbezirk Mainz können sich Personen bewerben, die in der verbandsfreien Gemeinde Budenheim oder in den Verbandsgemeinden Bodenheim, Heidesheim, Nieder-Olm sowie Rhein-Selz wohnen. Bewerber für den Amtsgerichtsbezirk Bingen sollten ihren Wohnsitz in den Städten Bingen und Ingelheim sowie den Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe oder Sprendlingen-Gensingen haben.

Interessierte melden sich bis spätestens Dienstag, 22. Mai, beim Kreisjugendamt, Stefan Schumacher, per Telefon unter 06132/787-13100 oder per E-Mail. Auch Barbara Krause von der Kreisverwaltung hilft bei Fragen und Bewerbungen weiter: Telefon: 06132-787-1070, E-Mail. Das für die Bewerbung notwendige Formular wird auf Wunsch zugesandt oder kann auf der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden: www.mainz-bingen.de, „Verwaltung“ und dann „öffentliche Ausschreibungen und Bekanntmachungen“.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite der Deutschen Vereinigung der Schöffen.

Medienanfragen

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