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04. März 2021

Frühjahrsputz Teil 1: Der Sperrmüll

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen gibt gemeinsam mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb in einer vierteiligen Frühjahrsputzserie wertvolle Tipps zu Mülltrennung, Entsorgungswegen und Müllvermeidungsstrategien.

Frühjahrsputz - Sperrmüll


Der Frühling ist ein guter Zeitpunkt, um endlich mal wieder auszumisten, zu entrümpeln und das Haus oder die Wohnung auf Vordermann zu bringen. Gerade der März scheint sich für den Frühjahrsputz anzubieten. Doch wohin mit dem Aussortierten? Was nicht verkauft oder verschenkt werden kann, endet oft im Sperrmüll, auf dem Wertstoffhof, am Problemmüllbus oder in der Tonne. Genau für diese vier Bereiche gibt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zusammen mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) in den Märzwochen wertvolle Tipps zur Mülltrennung:



Diese Woche zum Thema Sperrmüll:

Wer sich von großen Möbelstücken, Gegenständen oder ganzen Haushaltsbeständen trennen will, für den rückt oft das Thema Sperrmüll in den Fokus. Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es dafür zwei Systeme: In der Mehrzahl der Kommunen kann Sperrmüll und Metallsperrmüll über zwei Abruftermine für pro Haushalt und Jahr zur Abholung angemeldet werden. In einigen wenigen Ortschaften gibt es hingegen einen festen Termin für die gesamte Gemeinde sowie dann noch einen Abruftermin pro Haushalt.

Doch was und wieviel kann ich über den Sperrmüll entsorgen? 

Die maximale Abfuhrmenge beträgt zwei Kubikmeter. Dass zum angemeldeten Sperrmüll des Nachbarn also nicht noch schnell der eigene dazugestellt werden kann, dürfte demnach wohl selbstverständlich sein. Große Mengen, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen, müssen hingegen selbst durch Beauftragung eines zugelassenen Containerdienstes entsorgt werden.

Um möglichst viel Abfall einer geeigneten Verwertung zuführen zu können, werden die drei Fraktionen Rest-, Holz- und Metallsperrmüll mit verschiedenen Sammelfahrzeugen getrennt erfasst. Zur Holzfraktion gehören zum Beispiel Möbelholz wie Schränke, Tische, Stühle, Betten oder Regale. Zum Restsperrmüll zählen Gegenstände wie Matratzen, Polstermöbel, Teppiche, Koffer, Rollläden und andere Großteile mit gemischter Materialzusammensetzung. Über die Metallsammlung werden beispielsweise Fahrräder oder Metallmöbel erfasst, aber auch elektrische Großgeräte wie etwa Waschmaschinen. Kleinteile, wie zum Beispiel unbrauchbare Kleidung, die nicht mehr für die Altkleidersammlung geeignet ist, oder kaputtes Spielzeug und vieles mehr sind kein Sperrmüll, sondern über die Restmülltonne oder über kostenpflichtige Restmülltüten zu entsorgen. Große Kartonagen oder Glasplatten können über den Wertstoffhof entsorgt werden.

Wie sieht es bei anderen Materialien aus?

Fenster, Reifen, Baumaterialien wie Rigipsplatten, Dachpappe oder Eternitplatten sowie Tapeten, Dämmmaterial aus Styropor, Glas- und Steinwolle werden nicht als Sperrmüll mitgenommen, sondern können beim Entsorgungszentrum Budenheim gebührenpflichtig abgegeben werden. Für Problemmüll wie Farben und Chemikalien ist der Problemmüllbus zuständig. Auch Kühlgeräte, Nachtspeicheröfen oder Feuerlöscher zählen nicht dazu. Hierfür sind spezielle Entsorgungswege notwendig.

Informationen hierüber erhalten Interessierte telefonisch bei der Abfallberatung unter 06132 / 787 – 7080. Wer sich letztendlich noch unsicher sein sollte, der findet Tipps auf der Homepage des AWB unter www.awb.mainz-bingen.de zum Beispiel im Abfall ABC oder im Abfallkalender.

Medienanfragen

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