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06. Januar 2023

Viele neue Wohngeldanträge im Landkreis Mainz-Bingen

In der Wohngeldstelle des Landkreises laufen wie erwartet die Telefone heiß. Gerechnet wird mit einer Verdreifachung der Anträge. Wichtig für Antragsteller: Entscheidend ist das Antragsdatum, das Geld wird rückwirkend ausgezahlt.

„Es gibt auch bei uns im Landkreis sehr viele Menschen, die nach den aktuellen gesetzlichen Änderungen nun neu antragsberechtigt sind und diese Möglichkeit natürlich auch nutzen möchten“, sagte die zuständige Beigeordnete Almut Schultheiß-Lehn. Die Wohngeldstelle könne aber wie erwartet die massiv gestiegene Zahl der Anträge nur sukzessive abarbeiten. Zeitliche Verzögerungen bei der Auszahlung des Geldes seien dabei leider nicht zu vermeiden. „Wir brauchen sicherlich bis zum Frühjahr, um die Flut der Anträge bearbeiten zu können.“ Wie viele neue Anträge am Ende gestellt werden, sei noch nicht absehbar: „Wir rechnen aber mit einer Verdreifachung der Anträge.“ Bisher gab es im Landkreis 720 Haushalte, die Wohngeld bezogen haben.

Rückwirkende Auszahlung   

Die Beigeordnete weist darauf hin, dass bei rechtzeitiger Antragstellung kein finanzieller Verlust entsteht, denn das Wohngeld wird auch rückwirkend ausgezahlt: „Entscheidend ist das Datum der Antragstellung.“ Wer also im Januar noch seinen Antrag stellt, wird ab Januar sein Wohngeld beziehen – wenn auch am Ende rückwirkend. Wer seinen Anspruch rechtzeitig sichern will, kann dies per E-Mail erledigen, sollte dabei aber alle relevanten Daten angeben: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Anzahl der Haushaltsmitglieder und ob Miet- oder Lastenzuschuss (für Eigenheimbesitzer) beantragt wird.

Die hausintern verstärkte Wohngeldstelle arbeitet jedenfalls mit Hochdruck daran, die neuen Anträge zu erfassen und zu bearbeiten. Die bisherigen Bezieher erhalten im Januar ihr neues Wohngeld, dass automatisch an die neuen Regelungen angepasst wird. Die Bescheide gehen in den nächsten Tagen raus.

Wichtiger Hinweis für Personen, deren im Laufe des vergangenen Jahres gestellter Antrag nach altem Recht abgelehnt oder noch gar nicht beschieden wurde: Wer diesen Antrag bis November gestellt hatte, muss nun einen neuen Antrag stellen, um einen möglicherweise bestehenden Anspruch ab Januar 2023 geltend zu machen. Ausschließlich bei Personen, die erst im Dezember einen Antrag gestellt hatten, wird dieser automatisch auch nach neuem Recht geprüft und beschieden.