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23. Dezember 2021

Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2022

In der Zeit vom 3. bis 31. Januar 2022 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden.

Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren mit Besitzeinweisung im Jahr 2022 endet die Antragsfrist am 2. Mai 2022.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Pflanzflächen bereits in Teil eins des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid er-halten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. Eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche ist nicht mehr möglich. Die Fördersätze bleiben im Jahr 2022 gegenüber den Vorjahren unverändert.

Ab dem neuen Antragsjahr 2022 kann der reine Wechsel der Unterlagsrebe mit Beibehaltung der Rebsorte nicht mehr gefördert werden. Förderfähig ist bei allen Projekten nur der Wechsel der Rebsorte. Ab dem Jahr 2023 sind neue Umstrukturierungen geplant.

Anträge können elektronisch über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Diese Vorgehensweise erleichtert dem Antragsteller durch Fehler-hinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen können, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit. Es wird dringend empfohlen, sich neben den Antragsformularen auch die Richtlinien für dieses Verfahren als Ausdruck oder Download zu beschaffen.