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05. Februar 2019

Jobcenter informiert Unternehmen über „Teilhabechancengesetz“

Das Jobcenter Mainz-Bingen will den sozialen Arbeitsmarkt im Landkreis Realität werden lassen: Durch Neuerungen im „Teilhabechancengesetz“ des Bundes sollen sich künftig die Perspektiven für Langzeitarbeitslose erheblich verbessern, sich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können.

Arbeitgeber können zum Beispiel bis zu 100 Prozent Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie Frauen und Männer beschäftigen, die sich schon lange beim Jobcenter im Leistungsbezug befinden. Der soziale Arbeitsmarkt zur Bekämpfung einer verfestigten Arbeitslosigkeit wurde schon lange von Praktikern gefordert: „Arbeit zu finanzieren ist immer besser, als das Geld in Arbeitslosigkeit zu investieren“, sagt die für das Jobcenter zuständige zweite Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham

Welche Fördermöglichkeiten es gibt und was dabei zu beachten ist, können interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei einer Informationsveranstaltung am Montag, 11. Februar, 18 Uhr, im Kreistagssaal der Kreisverwaltung erfahren. Die Fachleute des Jobcenters stellen dort die Fördermöglichkeiten vor und stehen als Experten für Gespräche und Fragen zur Verfügung. Zudem werden auch Stellenangebote entgegengenommen. 

Um eine verbindliche Anmeldung wird bis zum 05.02.2019 per E-Mail gebeten. Gerne können Sie hierfür dieses Anmeldeformular verwenden. Für Rückfragen steht das Arbeitgeberbüro per Mail oder telefonisch unter 06132 / 787 – 6000 zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen Ihnen in der Tiefgarage der Kreisverwaltung oder im Parkhaus Neue Mitte zur Verfügung.

Teilhabe am Arbeitsplatz durch Teilhabechancengesetz

Das Jobcenter Mainz Bingen betreute zum Ende des vergangenen Jahres 6159 erwerbsfähige Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die ihre Existenz mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sicherten. Mit 3934 waren davon mehr als die Hälfte im Langzeitleistungsbezug. Bisher profitierte diese Gruppe noch nicht ausreichend von dem steigenden Mitarbeiterbedarf in den Unternehmen, ihr Anteil an den im Kreis sinkenden Arbeitslosenzahlen ist somit noch lange nicht groß genug . Dies soll sich nun ändern.

Das Teilhabechancengesetz folgt mit den neuen Paragrafen 16e und 16i SGB II der Idee der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Das Schaffen von Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt soll damit spürbar unterstützt werden, langzeitarbeitslose Personen sollen auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Darüber hinaus soll das neue Förderinstrument aber auch ein Baustein sein, um dem Bedarf an Mitarbeitern zu begegnen, es sollen keine wertvollen Ressourcen verloren gehen. Der Anspruch auf Förderung besteht bei Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitgebern kann, bei der Einstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, ein Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 100 Prozent gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer die gesetzlich formulierten Voraussetzungen erfüllt und das Arbeitsverhältnis zur dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt geeignet ist. Neu ist auch, dass sich die Förderdauer in abgestuften Fördersummen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erstrecken kann.

Die Förderung durch einen Lohnkostenzuschuss geht zwingend mit einem individuellen Coaching einher. Erfahrene Mitarbeiter des Jobcenters Mainz Bingen sind Bindeglied zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und verbindliche Ansprechpartner für Probleme und Fragen.

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