04. Mai 2020
Elektronische Antragstellung auf Agrarförderung
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist darauf hin, dass die Anträge auf Agrarförderung bis spätestens Freitag, 15. Mai 2020, bei der Kreisverwaltung eingereicht werden müssen. In der 12. und 13. Kalenderwoche dieses Jahres wurden die Zugangsdaten zum elektronischen Antrag auf Agrarförderung per Post durch die Kreisverwaltung verschickt.
Antragsteller, die bislang noch keine Zugangsdaten erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend mit der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Fachbereiches Landwirtschaft in der Außenstelle in Mainz. Sie sind erreichbar unter den Rufnummern 06131-69333-4120 bis -4127.
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