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09. Januar 2023

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Eine Bilanz

Die Impfpflicht galt seit März 2022 und sollte besonders vulnerable Gruppen schützen. Ende des Jahres ist sie nun ausgelaufen. Das Gesundheitsamt zieht eine Bilanz.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist vorläufig Geschichte. Sie galt seit dem 16. März 2022 in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und sollte dabei helfen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Zum Ende des letzten Jahres lief diese Impfpflicht nun aus. Eine Bilanz aus dem Landkreis Mainz-Bingen und der Stadt Mainz:

Insgesamt meldeten die Einrichtungsleitungen seit dem Stichtag 1487 Fälle von Beschäftigten, die keinen ausreichenden Impfschutz, einen Genesenennachweis oder ein Attest über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation vorlegen konnten. Bei diesen leitete das Gesundheitsamt Überprüfungsverfahren ein. In 1345 Fällen lieferten die Betroffenen im Laufe des Verfahrens einen entsprechenden Nachweis und konnten ihrem Beruf weiter nachgehen.

In den anderen Fällen wurden Verwaltungsverfahren eröffnet. Davon konnten 102 Verfahren abgeschlossen werden, in denen 65 Betretungs- oder Beschäftigungsverbote ausgesprochen wurden. Bei 37 Fällen konnte eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen unter Auflagen ermöglicht werden – da sonst die Aufrechterhaltung der Patientenversorgung gefährdet gewesen wäre. Weitere 40 Verfahren konnten aus Zeitgründen nicht abgeschlossen werden.

239 Mal leiteten die Behörden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen ein (OWI). Dafür verhängte die Bußgeldstelle des Landkreises insgesamt 48 Bußgelder über jeweils 500 Euro.

Da die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Voraus bis zum 31. Dezember 2022 befristet wurde, liefen auch die daraus resultierenden Betretungs- und Beschäftigungsverbote zu diesem Datum aus. Betroffenen ist also seit dem neuen Jahr auch ohne entsprechenden Nachweis wieder gestattet, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zu arbeiten.