10. März 2021
Landkreis öffnet die Sportplätze für den Vereinssport
Der Landkreis Mainz-Bingen öffnet ab sofort seine Schulsportplätze wieder für den Vereinssport – auf Basis der regulären Belegungspläne.

Bei der Nutzung der Plätze sind aber die derzeit gültigen Regelungen und Hygienestandards zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu beachten, wie sie in der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 5. März 2021 festgehalten sind.
So dürfen die Sportlerinnen und Sportler in kleinen Gruppen mit maximal 10 Personen und einem Trainer beziehungsweise mit maximal 20 Kindern bis 14 Jahren im Freien und auf öffentlichen Sportanlagen trainieren. Bei Erwachsenen dürfen hier nur kontaktfreie Sportarten ausgeübt werden, der Abstand von 1,50 Meter muss dabei eingehalten werden. Bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind nach der CobeLVO auch Sportarten mit Kontakt möglich. Die Übungen auch in den Mannschaftssportarten sind dementsprechend anzupassen.
Insbesondere gemeinsam genutzte Spielgeräte müssen regelmäßig desinfiziert werden. Umkleide, Duschen und Vereinsräume in angrenzenden Sporthallen oder Vereinsheimen bleiben geschlossen, die Einzelnutzung von Toiletten ist gestattet. Zuschauer sind nicht zugelassen, ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Die Kontakterfassung aller Beteiligten am Sport muss eingehalten werden.
Die Nutzung der Sportanlagen an Wochenenden beziehungsweise in den Osterferien ist im Rahmen der Belegungspläne und bereits genehmigter außerschulischer Nutzungen gestattet. Weitere Anträge auf außerschulische Nutzung für den Zeitraum einschließlich der Osterferien können nicht bewilligt werden.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres und können abhängig davon, wie sich die Pandemielage entwickelt, auch kurzfristig geändert werden.
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