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22. Juni 2020

Fristablauf für Corona-Soforthilfe

Das Büro für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung des Landkreises Mainz-Bingen weist interessierte Unternehmen darauf hin, dass der Corona Soforthilfe Kredit Rheinland-Pfalz nur noch bis 30. Juni 2020 beantragt werden kann.

Informationen hierzu sind auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz direkt auf der Startseite einzusehen.

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergibt Hilfekredite, um Unternehmern in Corona-Zeiten bei vorübergehenden Finanzierungsschwierigkeiten oder Liquiditätsengpässen unter die Arme zu greifen. Die Sofortkredite können von Soloselbstständigen, Freiberuflern, sowie Unternehmen inkl. Landwirtschaft und Weinbau beantragt werden, die maximal 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Sitz in Rheinland-Pfalz beschäftigen. Die Kredite werden bei der eigenen Hausbank beantragt, von der ISB gewährt und schließlich zu 100 Prozent direkt an den Antragsteller ausgezahlt.

Zusätzlich steht auch das Büro für Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit Rat und Tat zur Seite, gibt Informationen zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und vermittelt an die entsprechenden Auskunftsstellen. Persönlich steht Angela Schneider-Braun aus dem Büro für Wirtschaftsförderung telefonisch unter 06132/7871090 für Fragen bereit und gibt auch per E-Mail gerne Auskunft.

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06132/787-1012 
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