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19. Mai 2020

Büro für Wirtschaftsförderung Mainz-Bingen mit individueller Beratung

Das Corona-Virus beschäftigt den Landkreis Mainz-Bingen und nicht zuletzt die dort ansässigen zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmer. Restriktionen und Einschränkungen beeinträchtigen ihre geschäftlichen Aktivitäten auf ganz unterschiedliche Weise. Anträge auf die Corona-Soforthilfe können so beispielsweise bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) noch bis zum 31. Mai gestellt werden.

Das Büro für Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen steht Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite, gibt Informationen zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und vermittelt an die entsprechenden Auskunftsstellen.

„Was ist erlaubt und darf ich jetzt öffnen? Das ist die meist gestellte Frage an uns“, fasst Oliver Dyllick vom Büro der Wirtschaftsförderung zusammen. Dabei ginge es im Besondern um den Umgang mit der durch das Land erlassenen Corona-Bekämpfungsverordnung sowie deren Auslegung. Die Informationen sind oft erschlagend für die einzelnen Unternehmerinnen und Unternehmer, ändern sich permanent und haben je nach Firmenart unterschiedliche Bedeutung. Da bleiben viele Fragen offen. „Wir sind Vermittlungsstelle und können viele Informationen hausintern recherchieren und weitergeben“, so Angela Schneider-Braun, Leiterin des Büros für Wirtschaftsförderung. Man habe aber auch Beratungsfunktion, gerade bei finanziellen Fragestellungen. Außerdem gibt das Büro für Wirtschaftsförderung auch rechtliche Hinweise. „Wir versorgen mit Basis-Informationen und vermitteln gerne an die entsprechenden zuständigen Stellen“, so Schneider-Braun weiter.

Die Wirtschaftsförderung hilft: Schnell, effizient und individuell

Handwerksbetriebe, Messetechniker, Eventfirmen, Hotels, Gastronomen, Landwirte, und Kosmetikstudios - alle haben ihre ganz eignen Anliegen und Fragen. Woher kommen welche Fördermittel? Und ob beispielsweise Sonnen-, Tattoo- oder Fußpflegestudios öffnen dürfen, unter welchen Voraussetzungen und welche Hygienestandards eingehalten und bereitgestellt werden müssen, macht derzeit einen großen Teil des Tagesgeschäftes aus. Hier sind die Hygienekonzepte ohnehin schon sehr gut, ausgefeilt und vor allem auch im Normalbetrieb vorgeschrieben. Wie und wann Bauarbeiter auf Baustellen arbeiten können oder wie Landwirte auf die dringend benötigte Unterstützung von Leiharbeitern zurückgreifen können, auch das sind konkrete Fragen, die es zu beantworten gilt. „In solchen Fällen haben wir den direkten Draht zur kreiseigenen Ordnungsbehörde und können schnell, effizient und individuell die Informationen einholen“, erklärt Dyllick.

Corona-Soforthilfe noch bis zum 30. Mai beantragen

Fragen zu Zuschüssen für den Betrieb von Fähren, Fahrzeugleasing, Ladenmiete oder anderen Betriebskosten sind ein weiterer großer Bereich, über den oftmals Ungewissheit bei den Unternehmerinnen und Unternehmen herrscht. Das Büro für Wirtschaftsförderung hilft hier durch Beratung und zeigt auf, welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten es gibt. Im Rahmen der Corona-Soforthilfe beispielsweise vergeben die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Zuschüsse sowie Sofortkredite. Die Anträge hierfür sind bis zum 31. Mai zu stellen. Außerdem gibt es Hilfe beim Beantragen von Kurzarbeitergeld, wofür die Arbeitsagentur zuständig ist. Oder es wird zum Beispiel erläutert, beim lokalen Finanzamt eine Stundung der Steuervorauszahlungen zu beantragen. „Bei uns können zwar keine entsprechenden Anträge gestellt werden, wir besprechen aber individuell die Möglichkeiten, die es gibt und vermitteln dann entsprechend“, so Oliver Dyllick.

Wirtschaftsförderung auch mit direktem Draht zum Jobcenter

Manche Selbständige kommen durch die derzeitige Situation auch in eine solch finanzielle Schieflage, dass das eigene Unternehmen für den eigenen Lebensunterhalt nicht mehr genug abwirft. „Hier haben wir natürlich den direkten Kontakt zu unserem Jobcenter“, so Angela Schneider-Braun. Dort sei man gut vorbereitet und darauf bedacht, zügig und direkt zu helfen um möglichst schnell beruflich wieder Fuß fassen zu können, erklärt sie weiter. Beispielsweise sind die Vermögensprüfungen entsprechend angepasst und gelockert worden, wenn im Jobcenter die Hilfe zum Lebensunterhalt geprüft wird. „Mit dem Beratungs- und Vermittlungsangebot der Wirtschaftsförderung sollen Betroffene Hilfestellung erhalten, um so die Folgen der aktuellen Situation etwas abzumildern“, so Landrätin Dorothea Schäfer.

Allgemeine Informationen, finanzielle Hinweise, Hygieneempfehlungen und wichtige Kontakte für Unternehmen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung www.mainz-bingen.de: Auf der Startseite unter „Auf einen Klick“, „Wirtschaftsförderung“ und dann „Corona: Informationen für Unternehmen“. Persönlich steht Oliver Dyllick aus dem Büro für Wirtschaftsförderung telefonisch unter 06132/7871092 für Fragen bereit und gibt auch per E-Mail gerne Auskunft.

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