Afrikanische Schweinepest: Ernte für die Landwirte wird leichter
12.06.2026
Für die Landwirtschaft gibt es mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) diesen Sommer einige Erleichterungen. So dürfen von Mainz bis Guntersblum auf den Gebieten westlich der B9 grundsätzlich Getreide, Ölsaaten, Raps, Gemüse, Obst und Kräuter ohne weitere Einschränkungen geerntet werden.
Auch Mais darf in Anlagen bis zu einer Höhe von 1,50 Meter ohne Einschränkungen geerntet werden. Über 1,50 Meter sind vorher Drohnenflüge nötig. Auf Gebieten zwischen B9 und Rhein muss längstens 48 Stunden vor der Ernte ein Drohnenflug bei Ölsaaten und Getreide sowie allen bodendeckenden Kulturen ohne Einblick auf den Boden stattfinden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Landrat Thomas Barth jetzt unterschrieben. Sie ist ab sofort gültig.
Weiterhin notwendig sind die Wegegebote und Anleinpflichten im Kerngebiet. So dürfen die Nackenheimer Rheininseln Sändchen und und Kisselwörth weiter nicht für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
„Wir müssen hier achtsam bleiben und die Nutzung auch zum Beispiel des Oppenheimer Wäldchens weiter einschränken, auch wenn dies vielen Menschen schwerfällt“, sagte Landrat Thomas Barth. „Wir haben Verständnis dafür, dass dies vielen Menschen schwerfällt, können aber aus Sicht der Seuchenbekämpfung daran leider nichts ändern.“
Nur wenn die Vorgaben eingehalten werden und es am Ende des Sommers keinen weiteren Fund von ansteckungsfähigem Virusmaterial mehr gibt, hat ein Antrag auf Rückstufung der Sperrzonen, der dann echte Erleichterungen für alle bringt, Aussicht auf Erfolg.
Ebenfalls bleiben müssen auch noch die Zäune, die das Land Rheinland-Pfalz nun nach und nach in feste Zäune umwandelt. Die Zäune sind nach Auffassung der Experten ein wesentlicher Faktor dafür, dass der Landkreis Mainz-Bingen bei der Seuchenbekämpfung sehr gut dasteht und oben genannte Rückstufung Realität werden könnte. Die beabsichtigte Zauntrasse wurde im Auftrag des Ministeriums zunächst durch ein Ingenieurbüro auf Machbarkeit, Naturschutz- und Umweltverträglichkeit geprüft, dann mit der oberen Naturschutzbehörde und dem Wasser- und Schifffahrtsamt planerisch abgestimmt. Generelle Vorgabe ist immer die Nutzung öffentlicher Grundstücke, um Privatrecht unberührt zu lassen.
Ein geprüfter und genehmigungsfähiger Planungsentwurf wurde mit den Betroffenen, hier den Vereinen, Jägern und Landwirten abgestimmt und auch der Stadt Oppenheim zur Prüfung und konstruktiven Abstimmung der Interessen vorgelegt. Grundsätzlich besteht ein sehr reger Kontakt zwischen der Stadt und der Kreisverwaltung: So gab es neben einem Besuch im Stadtrat zu Beginn der Seuchenzeit zwischenzeitlich unzählige Telefonate, E-Mails und Erläuterungen über die weitere Vorgehensweise an Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg und den Stadtvorstand.
Die Einladung des Veterinäramtes, über offene Fragen in der Kreisverwaltung zu informieren, steht zudem seit längerer Zeit. An einer Videokonferenz im Mai haben einige Stadtratsmitglieder teilgenommen.
„Die vielfach getätigte Aussage, die Stadt sei nicht eingebunden worden, läuft damit ins Leere. Die Informationen laufen nachweisbar und regelmäßig. Aber unter dem Strich müssen wir vor allem die Bekämpfung der Seuche im Auge haben“, sagte der fürs Veterinäramt zuständige Beigeordnete Erwin Malkmus.
