Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist im Jugendamt für die Finanzabwicklung der verschiedenen Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfen und der Hilfen für junge Volljährige nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII zuständig (Ausnahme: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege). Auch die finanziellen Angelegenheiten der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) werden dort bearbeitet.
Das Arbeitsgebiet der wirtschaftlichen Jugendhilfe umfasst unter anderem
- Heranziehung von kostenbeitragspflichtigen Elternteilen oder Hilfesuchenden
- Anmeldung von Ersatzansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Rentenversicherung, Krankenkassen oder andere Behörden)
- prüfen und bewilligen einmaliger
Leistungen bzw. Nebenkosten (insbesondere bei Pflegekindern)
- Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt junger Menschen im betreuten
Wohnen
Die Zuständigkeit der Mitarbeiter/innen richtet sich nach der Art der Hilfe zur Erziehung. Diese werden eingeteilt in die Bereiche ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen und speziell dort zusätzlich nach dem Familiennamen des Kindes, Jugendlichen bzw. des jungen Volljährigen.