Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen, Fragen, Telefonnummern, Ansprechpartner usw. rund um das Thema Corona-Virus zusammengetragen, die für die Mainz-Binger Bürgerinnen und Bürger wichtig sind.
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bestehen im Kreis Mainz-Bingen Regelungen für Gastronomien, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen. Detaillierte Angaben und neue Anpassungen hierzu finden Sie in der aktuellen Verordnung des Landes. Alle wesentlichen Änderungen vom 22. Januar 2021 finden Sie hier. Weitere Rechtsgrundlagen inklusive der Auslegungshinweise seitens des Landes finden Sie hier. Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Corona-Homepage mit allen wichtigen Infos eingerichtet.
Fragen zur Corona-Bekämpfungsordnung beantwortet das Corona-Team Bürgeranfragen beim zuständigen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz per E-Mail crnmsgdrlpd
Ich wurde positiv getestet, was kann ich jetzt tun?
Für alle Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gibt es wichtige Regeln zu beachten. Hier geht es zu den Informationen.
Was habe ich als Kontaktperson zu beachten?
Für alle Personen, die Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, gibt es wichtige Regeln – abhängig von der Intensität des Kontaktes. Hier geht es zu den Informationen.
Wie kann ich Corona von einem grippalen Infekt unterscheiden?
Grafiken wie die der Weltgesundheitsorganisation helfen, eine erste Einschätzung zu treffen – hier werden Symptome nach ihrer Häufigkeit eingestuft. Grundsätzlich gilt es jedoch, einen begründeten Verdacht stets mit der Hausärztin oder dem Hausarzt abzuklären.
Wie erkenne ich sogenannte "Fake News"?
Die Corona-Pandemie schürt Ängste und Verunsicherung: Ein Nährboden - nicht nur für die Viren selbst, sondern auch für Verschwörungen und Falschmeldungen.
Infos gibt es unter anderem beim MDR-Faktencheck, dem ARD-Faktencheck oder der Bundeszentrale für politische Bildung.
Ich bin von einer Reise zurückgekehrt. Was muss ich bei meiner Einreise nach Deutschland beachten?
Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen gibt Infos und Verhaltensanweisungen. Hier geht es zu den Informationen.
Wo finde ich Informationen zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen?
Infos gibt es unter anderem unter den nachfolgenden Links:
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
Wo finde ich Infos zur aktuellen Teststrategie in Schulen? Welche Hygieneregeln sind in Kitas zu beachten?
Das Land Rheinland-Pfalz gibt Infos und Verhaltensanweisungen. Hier geht es zu den Informationen. Auch das Robert-Koch-Institut hat Empfehlungen für Schulen zusammengestellt. Hier geht es zu den Informationen.
Wie erhalte ich als Unternehmen bzw. Arbeitgeber finanzielle Unterstützung?
Die Abteilung Wirtschaftsförderung hat entsprechende Informationsquellen zusammengetragen. Hier geht es zur Seite und den Informationen.
Nach der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 8.12.2020 sind alle Personen, die aufgrund von COVID-19-typischen Symptomen einen Test haben durchführen lassen und auf das Ergebnis warten, verpflichtet, sich selbstständig in häusliche Absonderung zu begeben. Diese Quarantäne endet, wenn das Testergebnis negativ ist. Über die tatsächliche Dauer der Absonderung kann auf Anfrage an corona@mainz-bingen.de eine Quarantänebescheinigung ausgestellt werden.
Ich wurde positiv getestet, was muss ich jetzt tun?
Nach der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz sind alle Personen, die ein positives Testergebnis haben oder aufgrund von COVID-19-typischen Symptomen (insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns) einen Test haben durchführen lassen und auf das Ergebnis warten, verpflichtet, sich selbständig in häusliche Absonderung zu begeben. Ebenfalls sind Sie verpflichtet, die Personen zu informieren, zu denen in den zwei Tagen vor und nach der Abstrichentnahme ein enger persönlicher Kontakt bestand. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.
Wenn Sie positiv getestet sind, wird Ihr positives Testergebnis vom Arzt und vom Labor an das Gesundheitsamt geschickt. Nach Eingang des Laborbefunds bei uns werden Sie sobald wie möglich telefonisch kontaktiert und erhalten alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Quarantäne, die nach den derzeitigen RKI-Richtlinien über mindestens 10 Tage geht. Im Anschluss an die telefonische Kontaktierung wird Ihnen eine Quarantänemitteilung zugesandt, die Sie dann auch Ihrem Arbeitgeber vorlegen können. Weitere Informationen können Sie auch dem Flyer des Robert-Koch-Instituts entnehmen.
Wer bis zu vier Tage vor oder nach der Abstrichentnahme oder dem Auftreten der Symptome bei der positiv getesteten Person einen Kontakt hatte, gilt als Kontaktperson. Je nach Art und Dauer des Kontakts werden Kontakte der ersten oder zweiten Kategorie unterschieden.
Die WarnApp-Meldung ist zunächst nur eine Warnung. Wenn Sie symptomfrei sind, wird eine Quarantäne dadurch nicht angeordnet. Eine Testung kann kostenfrei durchgeführt werden. Wenn Sie nach einer Risikobegegnung COVID-19-typische Symptome haben (insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns), gelten Sie als krankheitsverdächtig. Sie sollen sich testen lassen und müssen sich gemäß der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 8.12.2020 selbständig in häusliche Absonderung begeben, bis Ihnen ein negatives Testergebnis vorliegt. Über die Dauer der Absonderung kann auf Anfrage an corona@mainz-bingen.de eine Quarantänebescheinigung ausgestellt werden.
Für Testungen können Sie sich nach vorheriger Terminvereinbarung an den Hausarzt, an entsprechende Coronapraxen oder an Teststellen wie Bioscientia in Ingelheim (06132/781-7777), Ganzimmun (06131/72050) oder Labor Kirkamm (06131/7205120) in Mainz wenden.
Bitte beachten Sie, dass bei Kontaktpersonen ersten Grades eine negative Testung die Quarantäne nicht aufhebt oder verkürzt.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Infos dazu gibt es hier.
Was muss ich bei meiner Einreise nach Deutschland dem Gesundheitsamt melden?
Es besteht die Verpflichtung, das Gesundheitsamt unverzüglich über die Einreise zu informieren. Dazu nutzen Sie bitte die digitale Einreisemeldung unter https://einreiseanmeldung.de, die für Sie seit dem 8. November 2020 freigeschaltet wurde. Führen Sie die gespeicherte und/oder ausgedruckte Bestätigung mit sich, um sie dem Beförderer oder der Grenzbehörde vorlegen zu können. Sollte Ihnen die Nutzung der digitalen Anmeldung nicht möglich sein, füllen Sie bitte in Ausnahmefällen eine schriftliche Ersatzmeldung aus, für die ein Musterformular zur Verfügung steht, und geben Sie bei der Einreise bei den Grenzbehörden oder Ihrem Beförderer ab. Sollte auch das nicht möglich sein, senden Sie die Aussteigerkarte unmittelbar nach der Einreise per Email an Ihr Gesundheitsamt unter corona@mainz-bingen.de.
Gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung sind Einreisende aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten auch verpflichtet, spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über ein Testergebnis zu verfügen und auf Aufforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Der Abstrich darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen. Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen bereits bei der Einreise den Nachweis des Nichtvorliegens einer Coronavirusinfektion mit sich führen.
Falls bei Ihnen innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust auftreten, informieren Sie bitte das Gesundheitsamt unter corona@mainz-bingen.de und suchen Sie zur Durchführung eines Tests eine Arztpraxis oder ein Testzentrum auf.
Wie kann ich die vorgeschriebene Einreisequarantäne verkürzen?
Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz muss nach Einreise aus einem Risikogebiet eine 10-tägige Quarantäne eingehalten werden. Die Quarantäne endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn der Person ein negatives Testergebnis vorliegt, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dieser Test darf aber frühestens am fünften Tag nach der Einreise (Einreisedatum plus fünf) durchgeführt werden und muss nach der Testung zehn Tage aufbewahrt sowie der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt werden. Wenn innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, muss ein weiterer Tests in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum gemacht werden.
Ausnahmen von der Einreisequarantäne finden Sie unter § 20 der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung. Bitte beachten Sie, dass für die meisten Ausnahmevorgaben ein negatives Testergebnis und eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung erforderlich ist.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt allgemeine Hinweise zu Hygiene und Infektionsschutz, besonders im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus.
Informationen zu Corona in leichter Sprache
Der Verein für bildgeschützte Sprachförderung und Kommunikation hat darüber hinaus anschauliche Informationen mit Bildern zum Corona-Virus in 14 Sprachen erstellt. Die Broschüre enthält unter anderem eine Aufklärung zu Symptomen und Prävention. Zu den Materialien in den verschiedenen Sprachen geht es hier.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) bündelt Antworten auf häufig gestellte Fragen in kurzen YouTube-Videos. Zu den Videos geht es hier.
Das Land Rheinland-Pfalz gibt eine Empfehlung zur Weiterführung des Übungs- und Ausbildungsbetriebes der Freiwilligen Feuerwehren unter Berücksichtigung bestimmter Regelungen. Zu den Dokumenten geht es hier:
Empfehlung zur Weiterführung des Übungsbetriebes
Handlungshilfe zur Umsetzung der Coronavirus-Arbeitsschutzstandards bei Übungsdienst
Ob Hilfen für psychisch Kranke, Suchtkranke und Behinderte, Familienhilfe oder allgemeine Lebensberatung: Der Caritasverband Mainz bietet ein umfassendes Angebot an Beratung und unterstützenden Diensten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zur vollen Schutzwirkung Ihrer FFP2-Maske ist deren richtige Handhabung notwendig. In dieser Anleitung finden Sie wichtige Punkte, die es zu beachten gilt.
Der Bedarf an Atemschutzmasken bzw. Mundschutz-Masken steigt, denn die Übertragung von Coronaviren erfolgt vor allem durch Tröpfen. Der Deutsche Hausärzteverband - Landesverband Niedersachsen e. V. stellt deshalb eine Nähanleitung für einen Behelf-Mund-Nasen-Schutz (BMNS) zur Verfügung. Hier geht es zur Anleitung.
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hierbei um einen einfachen Schutz! Die bisherigen Hygienemaßnamen sind nach wie vor unbedingt zu beachten, nicht unvorsichtig werden.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat zusammengetragen, wo die Unterschiede zwischen einem Mund-Nase-Schutz und einer Atemschutzmaske liegen. Zudem wird zum Beispiel erläutert, für wen die jeweiligen Masken geeignet sind und wie lange die Masken verwendet werden können. Zum Dokument geht es hier.
Das Robert Koch-Institut erfasst bundesweit die Corona-Fallzahlen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. Zum Link geht es hier.
Einen Überblick über die Fallzahlen in Rheinland-Pfalz gibt die Landesregierung. Zum Link geht es hier.
Einen Überblick über die Fallzahlen im Landkreis Mainz-Bingen gibt hier.
Auch an die Kreisverwaltung und das Gesundheitsamt werden viele Fragen gerichtet. Wir haben häufig an uns gerichtete Fragen in folgendem Dokument gesammelt, das fortlaufend aktualisiert wird.
Antworten auf häufig gestellte Fragen an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz führt Energiekostenberatungen durch - montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 700 oder per E-Mail an energiekosten@vz-rlp.de
Zum Info-Flyer geht es hier. Weitere Informationen können Sie auch der Pressemeldung der Verbraucherzentrale entnehmen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat umfassende Informationen zum Corona-Virus zusammengetragen, die ständig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz gibt auf seiner Webseite einen Überblick über die Situation im Land Rheinland-Pfalz.
Des Weiteren gibt das Ministerium Empfehlungen zur Minderung des Risikos einer Infektion mit dem Corona-Virus für Risikogruppen sowie Empfehlungen zur Hygiene für geöffnete Einzelhandelsbetriebe und sonstigen Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung.
Gesundheitsministerium: Die Lage im Land Rheinland-Pfalz
Empfehlungen für Personengruppen mit erhöhtem Risiko einer COVID-19 Infektion
Empfehlungen zur Hygiene für geöffnete Einzelhandelsbetriebe und sonstigen Einrichtungen
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Internetseite viele Informationen zum Thema Corona gesammelt.
Wann kann ich einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung geltend machen? Habe ich einen Anspruch, wenn ich ein Pflegekind aufgenommen habe?
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gibt Informationen zum Thema Verdienstausfälle, die durch die Betreuung
von Kindern entstanden sind. Weitere Infos und Ansprechpartner für die Anträge gibt es auf der Seite des Landesamtes rechts im Kasten "Aktuelles zu Corona" und "Ihre Ansprechpartner im Landesamt".
Eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zu den Themen Schule und Kita gibt es unter den folgenden Links:
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz gibt auf ihrer Homepage eine Kartenübersicht sowie eine Auflistung der Corona- und Fieberambulanzen in Rheinland-Pfalz. Zum Link geht es hier.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz informiert über Datenschutz und Datenverarbeitung in Zeiten des Corona-Virus unter genanntem Link:
Warum sollen Antigen-Schnelltests eingesetzt? Wer kann Antigentests anwenden? Infos rund um dieses Thema gibt auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Pressestelle Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Gebhard
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Franziska Neumann
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Lara Dreesbach
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Dienstag 11 Uhr, Donnerstag 11 und 16.30 Uhr
vorherige Anmeldung, persönlich oder per E-Mail, ist erforderlich
weitere Informationen gibt es telefonisch unter 06131/69333-0
HIV-Beratung und -Test:
Montag von 12.30 bis 14 Uhr
Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Impfsprechstunde:
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15 Uhr
Ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
oder
Sparkasse Mainz
Konto-Nr.: 100 011 154
Bankleitzahl: 550 501 20
IBAN: DE45 5505 0120 0100 0111 54
BIC (SWIFT Code): MALADE51MNZ
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht.