Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen, Fragen, Telefonnummern, Ansprechpartner usw. rund um das Thema Corona-Virus zusammengetragen, die für die Mainz-Binger Bürgerinnen und Bürger wichtig sind. Die aktuellen Fallzahlen des Landkreises Mainz-Bingen gibt es in unserem Corona-Tagesupdate.
Aktuell gilt die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Fragen zur Corona-Bekämpfungsverordnung und zur Absonderungsverordnung beantwortet das Corona-Team Bürgeranfragen beim zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz per E-Mail crnmwgrlpd. Das Land Rheinland-Pfalz hat außerdem eine Corona-Homepage mit allen wichtigen Infos eingerichtet.
Zum Thema Quarantäne finden Sie viele Antworten auf der Infoseite des Landes Rheinland-Pfalz oder auf der Homepage der Kreisverwaltung. Sie können auch eine Anfrage an das Gesundheitsamt senden an corona@mainz-bingen.de.
Ab dem 15. März 2022 gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19.
Alle in Einrichtungen oder Unternehmen nach § 20a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, der Einrichtungsleitung einen der folgenden Nachweise vorzulegen:
Für diese Meldung stellt das Land Rheinland-Pfalz das Meldeportal https://impfstatusmeldung.rlp.de/de/startseite/ zur Verfügung. Wird kein Nachweis vorgelegt oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, so sind die Einrichtungen verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter an die Gesundheitsämter zu melden.
Langzeitstudie „CogniCovid19“:
Die Hochschule Heidelberg sucht interessierte Personen ab 18 Jahren, die einen Beitrag leisten möchten zur Erforschung der Auswirkungen einer SARS-CoV-2-Infektion auf kognitive Fähigkeiten. Weitere Infos hier. Oder direkt zum Fragebogen.
Erreichbarkeiten des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen während der Corona-Pandemie
Corona-Hotline:
06131 69333-4275
crnmnz-bngnd
Zu den üblichen Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen an das Gesundheitsamt.
Wo kann ich einen kostenlosen Schnelltest machen lassen?
Hier geht es zu den Teststellen.
Ich wurde positiv getestet, was kann ich jetzt tun?
Für alle Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gibt es wichtige Regeln zu beachten. Hier geht es zu den Informationen.
Was habe ich als Kontaktperson zu beachten?
Für alle Personen, die Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, gibt es wichtige Regeln – abhängig von der Intensität des Kontaktes. Hier geht es zu den Informationen.
Ich bin geimpft oder hatte bereits eine Infektion, was gilt für mich?
Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen hat entsprechende Infos zusammengestellt. Hier geht es zu den Informationen.
Wo finde ich Infos zu Hygieneregeln sowie zur aktuellen Teststrategie in Kitas und Schulen?
Das Land Rheinland-Pfalz und das Robert-Koch-Institut geben Infos und Verhaltensanweisungen.
Ich bin von einer Reise zurückgekehrt. Was muss ich bei meiner Einreise nach Deutschland beachten?
Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen gibt Infos und Verhaltensanweisungen. Hier geht es zu den Informationen.
Wie erhalte ich als Unternehmen bzw. Arbeitgeber finanzielle Unterstützung?
Die Abteilung Wirtschaftsförderung hat entsprechende Informationsquellen zusammengetragen. Hier geht es zur Seite und den Informationen.
Wo finde ich Informationen zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen?
Infos gibt es unter anderem unter den nachfolgenden Links:
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
The Health Project - With Migrants for Migrants
Information in Your Language - Land Rheinland-Pfalz
Weitere Angebote gibt es hier.
Nach der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz müssen Personen, deren Selbsttest ein positives Ergebnis aufweist, unverzüglich einen Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung vornehmen lassen. Ist das Ergebnis des geschulten Schnelltests positiv, werden sie zu einer positiv getesteten Person und müssen sich unverzüglich in Absonderung begeben.
Nach der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz sind alle Personen, die ein positives Testergebnis (PCR-Test oder geschulter Antigen-Schnelltest) haben oder aufgrund von COVID-19-typischen Symptomen (insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns) einen Test haben durchführen lassen und auf das Ergebnis warten, verpflichtet, sich selbständig in häusliche Absonderung zu begeben. Ebenfalls sind Sie verpflichtet, die Personen zu informieren, zu denen in den zwei Tagen vor oder nach der Abstrichentnahme ein enger persönlicher Kontakt bestand. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über mehr als 10 Minuten geteilt wurde.
Wenn Sie positiv getestet sind, wird Ihr positives Testergebnis vom Arzt und vom Labor oder von der Teststelle automatisch an das Gesundheitsamt gemeldet. Selbstmeldungen sind daher nicht erforderlich. Die Quarantäne ist durch die Absonderungsverordnung automatisch angeordnet. Wichtige Informationen finden Sie auf der Infoseite der Landesregierung.
Ab dem 01.05.2022 beträgt die Quarantänedauer für positiv getestete Personen 5 Tage. Die Quarantäne endet nach Ablauf von 5 Tagen, also am sechsten Tag, sofern in den letzten 48 Stunden keine Symptome bestanden. Eine negative Abschlusstestung ist nicht mehr erforderlich. Beim Vorliegen von Infektionssymptomen verlängert sich die Absonderungsdauer entsprechend. Die Absonderung endet dann unabhängig davon, ob noch Symptome vorliegen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.
Wenn die Quarantäne auf einem positiven Schnelltest beruht und im Anschluss eine PCR-Testung durchgeführt wird, endet die Absonderung unmittelbar, wenn das Ergebnis der PCR-Testung negativ ist. Ist das Ergebnis der PCR-Testung positiv, gilt unabhängig vom Ct-Wert die reguläre Quarantänedauer von mindestens fünf Tagen.
Eine gesonderte Bescheinigung zum Ende der Quarantäne wird nicht ausgestellt.
Nach der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wird keine Quarantänebescheinigung für positiv getestete Personen ausgestellt.
Zum Nachweis der Absonderung für den Arbeitgeber und für den Anspruch auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls genügt bei positiv getesteten Personen der positive geschulte Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.
Quarantänebescheinigungen werden nur noch auf Antrag für COVID-19-Krankheitsverdächtige ausgestellt. Sollten Sie eine solche Bescheinigung benötigen, beantragen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer Personendaten, der genauen Quarantänedaten (von - bis) und der Begründung sowie Beifügung des negativen PCR-Testergebnisses per E-Mail ancorona-nachweis@mainz-bingen.de.
Ab dem 01.05.2022 besteht für Kontaktpersonen keine Quarantänepflicht mehr. Es wird weiterhin dringend empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren, insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tragen und sich für einen Zeitraum von 5 Tagen täglich selbst zu testen. Eine PCR-Testung kann bei Kontaktpersonen beim Hausarzt oder in einer Coronapraxis erfolgen, insbesondere wenn Krankheitssymptome bestehen.
Nach der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz sind alle Personen, die aufgrund von COVID-19-typischen Symptomen einen Test haben durchführen lassen und auf das Ergebnis warten, verpflichtet, sich selbstständig in häusliche Absonderung zu begeben. Diese Quarantäne endet, wenn das Testergebnis negativ ist. Über die tatsächliche Dauer der Absonderung kann auf Anfrage an corona-nachweis@mainz-bingen.de eine Quarantänebescheinigung ausgestellt werden.
Die WarnApp-Meldung ist zunächst nur eine Warnung. Wenn Sie symptomfrei sind, wird eine Quarantäne dadurch nicht angeordnet. Eine Antigen-Schnelltestung kann kostenfrei durchgeführt werden. Wenn Sie nach einer Risikobegegnung COVID-19-typische Symptome haben (insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns), gelten Sie als krankheitsverdächtig und können sich zur Abklärung beim Hausarzt oder in einer Coronapraxis („Coronaanlaufstellen“) testen lassen. Sie müssen sich dann gemäß der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz selbständig in häusliche Absonderung begeben, bis Ihnen ein negatives Testergebnis vorliegt. Über die Dauer der Absonderung kann auf Anfrage an crn-nchwsmnz-bngnd eine Quarantänebescheinigung ausgestellt werden.
Als Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) gilt ein Laborbefund oder eine ärztliche Bescheinigung über eine positive PCR-Testung oder einen anderen Nukleinsäurenachweis (NAAT), die mindestens 28 Tage zurückliegen muss und nicht älter als 90 Tage sein darf. Ihr Laborbefund wird Ihnen auf Anforderung vom durchführenden Labor zugesendet. Ein Genesenenzertifikat mit QR-Code zum Einscannen in eine App erhalten Sie unter Vorlage Ihres PCR-Nachweises kostenfrei bei Arztpraxen und Apotheken, die die entsprechende Software installiert haben. Teilnehmende Apotheken finden Sie unter https://www.mein-apothekenmanager.de/.
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden:
Informationen zu Impfnachweisen finden Sie beim Paul-Ehrlich-Institut. Eine Übersicht des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie zudem hier.
Voraussetzung für den Nachweis sind:
Wenn Sie Ihr Genesenenzertifikat verloren haben und Ihre Infektion nicht länger als 90 Tage zurückliegt, können Sie sich unter Vorlage Ihres positiven PCR-Befunds kostenfrei ein neues Zertifikat bei Ärzten oder Apotheken ausstellen lassen, die die entsprechende Software installiert haben. Teilnehmende Apotheken finden Sie unter https://www.mein-apothekenmanager.de. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Genesenenzertifikaten für Infektionen, die länger als 180 Tage zurückliegen, systemseitig nicht mehr ausgestellt werden kann."
Sie erhalten ein Duplikat Ihrer Impfbestätigung bei dem Arzt, der die Impfung durchgeführt hat. Wenn Sie in einem Impfzentrum oder einem Impfbus geimpft wurden, wenden Sie sich an die unter impftermin.rlp.de genannten Kontaktmöglichkeiten. Ein digitales Zertifikat erhalten Sie kostenfrei unter Vorlage Ihrer Impfbestätigung bei Ärzten oder Apotheken, die über die entsprechende Software verfügen. Teilnehmende Apotheken finden Sie unter https://www.mein-apothekenmanager.de/
Als Nachweis für Ihren Anspruch auf einen PCR-Test nach der Testverordnung können Sie bei der Teststelle vorlegen:
Für enge Kontaktpersonen kann auch der Hausarzt oder eine Coronapraxis („Coronaanlaufstelle“) den erforderlichen Überweisungsschein ausstellen. Bei der Abklärung von Symptomen beim Arzt erfolgt die Abrechnung eines PCR-Tests über die Krankenkasse.
Die Durchführung der PCR-Testung wird von den Arztpraxen und Laboren in Abhängigkeit von der verfügbaren Testkapazität entschieden.
Für Testungen können Sie sich nach vorheriger Terminvereinbarung an den Hausarzt, an entsprechende Coronapraxen oder an Teststellen wie Bioscientia in Ingelheim (06132/781-7777), oder das Labor Kirkamm/Ganzimmun in Mainz (06131/72050) wenden.
Aktuell sind wieder kommunale Teststationen geöffnet, in denen kostenlose Bürgertests möglich sind. Die Zentren in Ingelheim und Sprendlingen arbeiten mit Terminvergabe über die verlinkte Website.
Neben den kommunalen Testmöglichkeiten gibt es einige kommerzielle Anbieter, bei denen getestet wird - unter anderem in Budenheim, Nieder-Olm und Bacharach. Eine Übersicht über kommerzielle Teststellen finden Sie hier.
Aufgeführt sind neben den Testzentren im Landkreis Mainz-Bingen auch die Möglichkeiten bei Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken. Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Teststelle.
Lörzweiler (Hohbergstraße 7)
jeden Freitag von 17.30 - 18.30 Uhr
Guntersblum (Grabenstraße 5)
Mi + Fr 19 – 20 Uhr
Bingen (Malteser im Hindenburgpark)
Di, Do, Sa 10 - 16 Uhr
Dolgesheim (Gaustraße 38)
dienstags 17.30 - 19 Uhr
Selzen (DRK, Kaiserstraße 15)
montags 18 - 20 Uhr
donnerstags 16 - 18 Uhr
Ingelheim (Am Großmarkt 10)
Mo- Fr 14 – 18 Uhr
Samstag 11 – 15 Uhr
Ab 02.05. 2022: Montag-Freitag von 15 – 17 Uhr sowie Samstag von 11 –13 Uhr.
Sprendlingen (Wißberghalle)
Mittwoch 17:30 – 19:30 Uhr
Am Wochenende 9 – 11:30 Uhr
WICHTIGER HINWEIS: Ergebnisse eines positiven PoC (Schnell-) Tests werden vom jeweiligen Testzentrum an das für den Wohnort des Getesteten zuständige Gesundheitsamt gesendet.
Nur für die positiven Tests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, besteht eine Meldeverpflichtung im Sinne eines dringenden Krankheitsverdachts. Die Einzelmeldung kann mit diesem Formular erfolgen.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadt Mainz werden die Testzentren gebeten, bitte alles an die E-Mail abt42@mainz-bingen.de zu senden.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Infos dazu gibt es hier.
Gemäß der aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung muss seit dem 01.08.2021 jede/r Einreisende unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel bereits vor der Einreise über ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung verfügen.
Mit Wirkung vom 03.03.2022 sind weltweit keine Risikogebiete mehr ausgewiesen. Die Verpflichtung zur Anmeldung der Einreise ist daher entfallen. Das Einreiseportal wurde geschlossen, es müssen keine Aussteigekarten mehr ausgefüllt werden, auch eine Ersatzmeldung an das Gesundheitsamt ist nicht mehr erforderlich.
Nach der aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung sind Kinder unter 6 Jahren von der Test- und Nachweispflicht befreit. Vor der Wiederaufnahme des Kindergarten- oder Schulbesuchs sollte eine Testung durchgeführt werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt allgemeine Hinweise zu Hygiene und Infektionsschutz, besonders im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus.
Informationen zu Corona in leichter Sprache
Der Verein für bildgeschützte Sprachförderung und Kommunikation hat darüber hinaus anschauliche Informationen mit Bildern zum Corona-Virus in 14 Sprachen erstellt. Die Broschüre enthält unter anderem eine Aufklärung zu Symptomen und Prävention. Zu den Materialien in den verschiedenen Sprachen geht es hier.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) bündelt Antworten auf häufig gestellte Fragen in kurzen YouTube-Videos. Zu den Videos geht es hier.
Das Land Rheinland-Pfalz gibt eine Empfehlung zur Weiterführung des Übungs- und Ausbildungsbetriebes der Freiwilligen Feuerwehren unter Berücksichtigung bestimmter Regelungen. Zu den jeweils aktuellen Dokumenten geht es hier:
Weiterführung des Übungs- und Ausbildungsbetriebes der Freiwilligen Feuerwehren
Ob Hilfen für psychisch Kranke, Suchtkranke und Behinderte, Familienhilfe oder allgemeine Lebensberatung: Der Caritasverband Mainz bietet ein umfassendes Angebot an Beratung und unterstützenden Diensten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zur vollen Schutzwirkung Ihrer FFP2-Maske ist deren richtige Handhabung notwendig. In dieser Anleitung finden Sie wichtige Punkte, die es zu beachten gilt.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat zusammengetragen, wo die Unterschiede zwischen einem Mund-Nase-Schutz und einer Atemschutzmaske liegen. Zudem wird zum Beispiel erläutert, für wen die jeweiligen Masken geeignet sind und wie lange die Masken verwendet werden können. Zum Dokument geht es hier.
Das Robert Koch-Institut erfasst bundesweit die Corona-Fallzahlen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. Zum Link geht es hier.
Einen Überblick über die Fallzahlen in Rheinland-Pfalz gibt die Landesregierung. Zum Link geht es hier.
Einen Überblick über die Fallzahlen im Landkreis Mainz-Bingen gibt hier.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz führt Energiekostenberatungen durch - montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 700 oder per E-Mail an energiekosten@vz-rlp.de
Zum Info-Flyer geht es hier. Weitere Informationen können Sie auch der Pressemeldung der Verbraucherzentrale entnehmen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat umfassende Informationen zum Corona-Virus zusammengetragen, die ständig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz gibt auf seiner Webseite einen Überblick über die Situation im Land Rheinland-Pfalz.
Des Weiteren gibt das Ministerium Empfehlungen zur Minderung des Risikos einer Infektion mit dem Corona-Virus für Risikogruppen sowie Empfehlungen zur Hygiene für geöffnete Einzelhandelsbetriebe und sonstigen Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung.
Gesundheitsministerium: Die Lage im Land Rheinland-Pfalz
Empfehlungen für Personengruppen mit erhöhtem Risiko einer COVID-19 Infektion
Empfehlungen zur Hygiene für geöffnete Einzelhandelsbetriebe und sonstigen Einrichtungen
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Internetseite viele Informationen zum Thema Corona gesammelt.
Wann kann ich einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung geltend machen? Habe ich einen Anspruch, wenn ich ein Pflegekind aufgenommen habe?
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gibt Informationen zum Thema Verdienstausfälle, die durch die Betreuung
von Kindern entstanden sind. Weitere Infos und Ansprechpartner für die Anträge gibt es auf der Seite des Landesamtes rechts im Kasten "Aktuelles zu Corona" und "Ihre Ansprechpartner im Landesamt".
Eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zu den Themen Schule und Kita gibt es unter den folgenden Links:
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz gibt auf ihrer Homepage eine Kartenübersicht sowie eine Auflistung der Corona- und Fieberambulanzen in Rheinland-Pfalz. Zum Link geht es hier.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz informiert über Datenschutz und Datenverarbeitung in Zeiten des Corona-Virus unter genanntem Link:
Warum sollen Antigen-Schnelltests eingesetzt? Wer kann Antigentests anwenden? Infos rund um dieses Thema gibt auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Gebhard
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
David Reichert
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Mehr zum Medienbüro finden Sie hier.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail, weitere Informationen gibt es telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
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Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
oder
Sparkasse Mainz
Konto-Nr.: 100 011 154
Bankleitzahl: 550 501 20
IBAN: DE45 5505 0120 0100 0111 54
BIC (SWIFT Code): MALADE51MNZ
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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