Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen, Fragen, Telefonnummern, Ansprechpartner usw. rund um das Thema Corona-Virus zusammengetragen, die für die Mainz-Binger Bürgerinnen und Bürger wichtig sind.
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bestehen im Kreis Mainz-Bingen Regelungen für Gastronomien, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen. Detaillierte Angaben und neue Anpassungen hierzu finden Sie in der aktuellen Verordnung des Landes. Weitere Rechtsgrundlagen des Landes hier. Das Land Rheinland-Pfalz hat außerdem eine Corona-Homepage mit allen wichtigen Infos eingerichtet. Regelungen, die zusätzlich für den Landkreis-Mainz-Bingen getroffen wurden, finden Sie in dieser Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, den 14. April 2021 in Kraft.
Fragen zur Corona-Bekämpfungsordnung beantwortet das Corona-Team Bürgeranfragen beim zuständigen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz per E-Mail crnmsgdrlpd
Wo kann ich einen kostenlosen Schnelltest machen lassen?
Seit dem 8. März 2021 haben Bürgerinnen und Bürger - auch ohne Symptome - darüber hinaus mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich kostenlos testen zu lassen. Hier geht es zu den Teststellen.
Ich wurde positiv getestet, was kann ich jetzt tun?
Für alle Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gibt es wichtige Regeln zu beachten. Hier geht es zu den Informationen.
Was habe ich als Kontaktperson zu beachten?
Für alle Personen, die Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, gibt es wichtige Regeln – abhängig von der Intensität des Kontaktes. Hier geht es zu den Informationen.
Wo finde ich Infos zu Hygieneregeln sowie zur aktuellen Teststrategie in Kitas und Schulen?
Das Land Rheinland-Pfalz und das Robert-Koch-Institut geben Infos und Verhaltensanweisungen.
Fragen & Antworten zu Schnelltests an Kitas und Schulen gibt es hier.
Wie erhalte ich als Unternehmen bzw. Arbeitgeber finanzielle Unterstützung?
Die Abteilung Wirtschaftsförderung hat entsprechende Informationsquellen zusammengetragen. Hier geht es zur Seite und den Informationen.
Wie kann ich Corona von einem grippalen Infekt unterscheiden?
Grafiken wie die der Weltgesundheitsorganisation helfen, eine erste Einschätzung zu treffen – hier werden Symptome nach ihrer Häufigkeit eingestuft. Grundsätzlich gilt es jedoch, einen begründeten Verdacht stets mit der Hausärztin oder dem Hausarzt abzuklären.
Wie erkenne ich sogenannte "Fake News"?
Die Corona-Pandemie schürt Ängste und Verunsicherung: Ein Nährboden - nicht nur für die Viren selbst, sondern auch für Verschwörungen und Falschmeldungen.
Infos gibt es unter anderem beim MDR-Faktencheck, dem ARD-Faktencheck oder der Bundeszentrale für politische Bildung.
Wo finde ich Informationen zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen?
Infos gibt es unter anderem unter den nachfolgenden Links:
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
Ich bin von einer Reise zurückgekehrt. Was muss ich bei meiner Einreise nach Deutschland beachten?
Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen gibt Infos und Verhaltensanweisungen. Hier geht es zu den Informationen.
WICHTIGER HINWEIS: Ergebnisse eines positiven PoC (Schnell-) Tests werden vom jeweiligen Testzentrum an das für den Wohnort des Getesteten zuständige Gesundheitsamt gesendet.
Nur für die positiven Tests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, besteht eine Meldeverpflichtung im Sinne eines dringenden Krankheitsverdachts. Die Einzelmeldung kann mit diesem Formular erfolgen.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadt Mainz werden die Testzentren gebeten, bitte alles an bt42mnz-bngnd oder notfalls auch an die Faxnummer 06131-693334298 zu senden.
Unabhängig von dieser Meldung ist – auch wegen der Gefahr eines falsch positiven Ergebnisses – eine Nachtestung mittels PCR-Test erforderlich.
Nach den Osterferien wird in den Schulen in Rheinland-Pfalz verstärkt hinsichtlich einer möglichen Corona-Infektion getestet. Hierzu hat das Bildungsministerium den Schulen mit Schreiben vom 01.04.2021 in einer Handlungsanweisung das Konzept des Bundeslandes erläutert. Trotzdem ergabensich zahlreiche Nachfragen zu verschiedenen Details. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat diese Fragen gesammelt und aus hygienischer Sicht im Rahmen von FAQ`s beantwortet, diese Liste soll noch fortlaufend ergänzt werden. Die Antworten beziehen sich grundsätzlich auf die Zuständigkeit des Amtes für den Landkreis Mainz-Bingen und der Stadt Mainz und sollen das Konzept des Landes ergänzen.
Die Schulen sind genau zu diesem Zweck mit FFP2 Masken ausgestattet, also Kind und Betreuer oder Betreuerin mit Maske, Abstand und offenen Fenster in einem separaten Raum. Unter diesen Voraussetzungen muss die Betreuungskraft nicht in Quarantäne.
Aus einer Klasse grundsätzlich ja, aus mehreren Klassen nur, wenn es nicht anders zu organisieren ist- Zusätzlich sind Schutzmaßnahmen wie Masken, Abstand und offene Fenster erforderlich. Eine gute Alternative wäre auch, wenn bei entsprechenden Wetterverhältnissen ein überdachter Bereich im Freien zur Verfügung stünde, ein größerer Versammlungsraum oder z.B. die derzeit nicht genutzte Turnhalle für diesen Zweck vorgehalten wird.
Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, trotz positivem Selbsttest im ÖPNV nach Haus zu fahren, ist unbedingt davon abzuraten. Der weitaus größte Teil der positiven Schnelltests bestätigt sich in der späteren PCR-Testung, also ist derjenige mit positivem Selbsttest vorsichtshalber als (hoch-) infektiös anzusehen.
Hierzu ist keine allgemeingültige Antwort möglich. Offiziell muss das Gesundheitsamt nicht über einen positiven Selbsttest informiert werden. Die Meldepflicht gilt erst für den Bestätigungstest durch eine offizielle Teststelle.
Auch aus Sicht des Gesundheitsamtes sollte ein positiver Selbsttest unbedingt durch den sicheren PCR-Test überprüft werden. Der Zwischenschritt mit einer Testung in einem zertifizierten Testzentrum entspricht aber der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, in der eine solche Vorgehensweise vorgegeben ist. Insbesondere die Konstellation positiver Selbsttest mit anschließend negativen Test im Zentrum bedarf nach Einschätzung des Gesundheitsamtes unbedingt einer weiteren Abklärung.
Da eine Entsorgung von Sondermüll in Schulen nicht möglich ist, sollten die reißfesten Mülltüten fest verknotet im Restmüll entsorgt werden. Das Gleiche passiert auch mit gebrauchten Taschentüchern etc. Im Anschluss an den Test empfiehlt das Gesundheitsamt Mainz-Bingen eine einmalige Wischdesinfektion des Schreibtisches mit einem Wischtuch.
Von 8 bis 16 Uhr steht die Hotline des Instituts für Lehrergesundheit unter 0 800-3400 1001 für alle medizinischen Fragen zur Verfügung. Das Gesundheitsamt ist über die üblichen Leitungen zu erreichen, die Hotline des Gesundheitsamtes Mainz–Bingen zudem unter 06131-693334275. Zusätzlich wurden alle Schulen und Kitas im Landkreis und der Stadt Mainz mit Schreiben vom 16.10.2020 über eine weitere Hotline für Gemeinschaftseinrichtungen informiert. In besonders dringenden Fällen ist über diese Handynummer ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Behörde direkt erreichbar.
Dann ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von einer ansteckungsfähigen Infektion auszugehen. Zusätzlich ist eine PCR-Testung dringend angeraten. Das Gesundheitsamt ermittelt dann die engen Kontaktpersonen gemäß der Definition des RKI. Hierbei werden viele Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel die gemeinsame Aufenthaltsdauer im Klassenzimmer, Lüftungsverhalten, dasTragen von Masken, Abstände im Klassenzimmer oder ob es sich nach den Vorgaben des RKI um eine letztlich unübersichtliche Situation handelt. Für alle Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrkräfte, welche nach diesen Kriterien als „enge Kontaktperson“ klassifiziert werden, muss eine mindestens 14-tägige Quarantäne angeordnet werden.
Hausstandsangehörige, also z.B. die Geschwister, Eltern oder Großeltern, welche im gleichen Haushalt mit einer positiv getesteten Person leben, müssen sich ebenfalls in Absonderung begeben und einem PCR-Test unterziehen, ein Schulbesuch scheidet demnach aus.
Die Verpflichtung zur Absonderung gilt nur für positiv Getestete und deren Haushaltsangehörige. Für Angehörige von Kontaktpersonen gilt dies nicht („Kontakt zu einer Kontaktperson“). Natürlich ist hier eine erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich möglicher Krankheitssymptome geboten. Sollte die unter Quarantäne stehende Kontaktperson aber erkranken, so gilt auch für die übrigen Haushaltsangehörigen die Verpflichtung zur Absonderung.
Nach der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz sind alle Personen, die aufgrund von COVID-19-typischen Symptomen einen Test haben durchführen lassen und auf das Ergebnis warten, verpflichtet, sich selbstständig in häusliche Absonderung zu begeben. Diese Quarantäne endet, wenn das Testergebnis negativ ist. Über die tatsächliche Dauer der Absonderung kann auf Anfrage an corona@mainz-bingen.de eine Quarantänebescheinigung ausgestellt werden.
Ich wurde positiv getestet, was muss ich jetzt tun?
Nach der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz sind alle Personen, die ein positives Testergebnis haben oder aufgrund von COVID-19-typischen Symptomen (insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns) einen Test haben durchführen lassen und auf das Ergebnis warten, verpflichtet, sich selbständig in häusliche Absonderung zu begeben. Ebenfalls sind Sie verpflichtet, die Personen zu informieren, zu denen in den zwei Tagen vor und nach der Abstrichentnahme ein enger persönlicher Kontakt bestand. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über mehr als 10 Minuten geteilt wurde (siehe auch hier).
Wenn Sie positiv getestet sind, wird Ihr positives Testergebnis vom Arzt und vom Labor an das Gesundheitsamt geschickt. Nach Eingang des Laborbefunds bei uns werden Sie sobald wie möglich telefonisch kontaktiert und erhalten alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Quarantäne, die nach den derzeitigen RKI-Richtlinien über mindestens 14 Tage geht. Im Anschluss an die telefonische Kontaktierung wird Ihnen eine Quarantänemitteilung zugesandt, die Sie dann auch Ihrem Arbeitgeber vorlegen können. Weitere Informationen können Sie auch dem Flyer des Robert-Koch-Instituts entnehmen.
Wer bis zu zwei Tage vor oder nach der Abstrichentnahme oder dem Auftreten der Symptome bei der positiv getesteten Person einen Kontakt hatte, gilt als enge Kontaktperson, wenn:
- ein enger Kontakt von mehr als 10 Minuten und im Abstand von weniger als 1,5 m bestand, ohne dass ein adäquater Schutz durch Masken eingehalten wurde,
- ein Gespräch ohne adäquaten Schutz durch Masken geführt wurde, unabhängig von der Gesprächsdauer,
- ein gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und positiver Person im selben Raum für mehr als 10 Minuten bestand, auch wenn durchgehend und korrekt Masken getragen wurden (z.B. bei Feiern, gemeinsamem Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung oder Flugzeugpassagiere in derselben Reihe oder in den zwei Reihen davor oder dahinter).
Enge Kontaktpersonen sind gemäß der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz verpflichtet, sich selbstständig abzusondern und eine 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Weitere Informationen können Sie dem Flyer des Robert-Koch-Instituts entnehmen.
Sollten Sie einen ungeschützten Kontakt von weniger als 10 Minuten zu der erkrankten Person gehabt haben (und nicht z.B. kurzzeitig mit Erbrochenem oder mit Körperflüssigkeiten in Kontakt gekommen sein) oder sich lediglich im selben Raum aufgehalten haben, wird das Infektionsrisiko als gering eingeschätzt. Soziale Kontakte sind in diesem Fall jedoch auf das Notwendigste zu begrenzen (zum Beispiel zu Hause bleiben). Sie unterliegen jedoch keiner angeordneten häuslichen Quarantäne.
Die WarnApp-Meldung ist zunächst nur eine Warnung. Wenn Sie symptomfrei sind, wird eine Quarantäne dadurch nicht angeordnet. Eine Testung kann kostenfrei durchgeführt werden. Wenn Sie nach einer Risikobegegnung COVID-19-typische Symptome haben (insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns), gelten Sie als krankheitsverdächtig. Sie sollen sich testen lassen und müssen sich gemäß der Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 8.12.2020 selbständig in häusliche Absonderung begeben, bis Ihnen ein negatives Testergebnis vorliegt. Über die Dauer der Absonderung kann auf Anfrage an corona@mainz-bingen.de eine Quarantänebescheinigung ausgestellt werden.
Für Testungen können Sie sich nach vorheriger Terminvereinbarung an den Hausarzt, an entsprechende Coronapraxen oder an Teststellen wie Bioscientia in Ingelheim (06132/781-7777), Ganzimmun (06131/72050) oder Labor Kirkamm (06131/7205120) in Mainz wenden.
Bitte beachten Sie, dass bei Kontaktpersonen ersten Grades eine negative Testung die Quarantäne nicht aufhebt oder verkürzt.
Ab dem 8. März 2021 sollen alle Bürgerinnen und Bürger - auch ohne Symptome - darüber hinaus mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich kostenlos testen zu lassen. Der Bund übernimmt dafür die Kosten. Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz richten dafür im ganzen Land Schnelltestzentren ein. Fragen und Antworten zu diesem Thema gibt es hier.
Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Liste der bestehenden Teststellen zusammengestellt. Hier sind neben den nachfolgenden Testzentren im Landkreis Mainz-Bingen auch die Teststellen bei Ärzten und Apotheken verzeichnet. Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Teststelle!
Die Testzentren im Landkreis Mainz-Bingen:
In der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sind die beiden dortigen Zentren bereits seit Anfang dieser Woche aktiv. In Sprendlingen in der Wißberghalle, jeweils Montag und Mittwoch von 17 Uhr bis 20 Uhr. In Gensingen in der Goldberghalle, jeweils Dienstag und Donnerstag von 17 bis 20 Uhr. In beiden Orten wird nach der Landtagswahl voraussichtlich auch samstags zwischen 9 und 11 Uhr getestet. Termine können über die Homepage der VG unter www.sprendlingen-gensingen.de oder telefonisch 06701/201-0 vereinbart werden.
Ebenfalls schon getestet wird im gemeinsamen Testzentrum von Stadt Mainz und Landkreis Mainz-Bingen auf dem Messegelände in Mainz-Hechtsheim. Die Öffnungszeiten hier: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr. Um Terminvereinbarung wird gebeten unter https://app.testzentrum.unimedizin-mainz.de oder telefonisch unter: 06131/4886610
Die Stadt Bingen will zusammen mit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ein Schnelltestzentrum in der Rundsporthalle in Bingen-Büdesheim einrichten. Öffnungszeiten sind hier Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 17 bis 19.30 Uhr. Los geht es hier am Montag, 15. März, Anmeldungen sind hier nicht erforderlich.
Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm plant ihr Schnelltestzentrum im Rheinhessenbad in Nieder-Olm. Geplant ist der Start am 22. März. Die Öffnungszeiten sind dann Montag, 16.30 bis 20 Uhr, Mittwoch, 18 bis 21 Uhr, und Samstag, 10 bis 14 Uhr. Zunächst können die Bürgerinnen und Bürger ohne Termine vorbeikommen.
In Ingelheim wird das ehemalige Verwaltungsgebäude der Vereinigten Großmärkte für Obst und Gemüse (VOG) als Testzentrum genutzt. Los geht es am Montag, 15. März, getestet wird jeweils montags, mittwochs und freitags von 14 bis 18 Uhr. Termine können ab dem Wochenende (Samstag) unter www.ingelheim.de/terminvergabe vereinbart werden
In der Verbandsgemeinde Bodenheim wird es zwei Zentren geben: Das DRK wird ein Testzentrum in Nackenheim in der Henry-Dunant-Straße betreiben, dieses nimmt am 15.03.2021 seinen Betrieb auf (Öffnungszeiten montags und freitags 17.00 – 20.00 Uhr). Die Malteser testen in Lörzweiler in der Hohbergstraße, dieses startet am 16.03.2021 (Öffnungszeiten dienstags und donnerstags 16.30 – 19.00 Uhr). Die Bürgerinnen und Bürger können bei DRK und MHD ohne Termine vorbeikommen.
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim testet ab Montag, 15. März, in der Radsporthalle Gau-Algesheim, Dienstag, 16.30 bis 19.30 Uhr, Mittwoch, 18 bis 21 Uhr, sowie in der Sport- und Kulturhalle Bubenheim, Donnerstag, 18 bis 21 Uhr und Freitag, 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Zunächst können die Bürgerinnen und Bürger ohne Termine vorbeikommen.
In der VG Rhein-Selz gibt es insgesamt drei Teststationen, die ab Montag, 15. März, an unterschiedlichen Tagen in der Woche offen haben: Guntersblum, Dorfgemeinschaftshaus, dienstags und donnerstags von 17 bis 20 Uhr; Dienheim, Siliussteinhalle, mittwochs von 17 bis 20 Uhr und samstags von 15 bis 18 Uhr; Köngernheim, Sickingenhalle, montags und freitags, 17 bis 20 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist hier nicht vorgesehen.
Die Gemeinde Budenheim startet am Dienstag, den 30. März im Bürgerhaus an der Waldsporthalle das Testzentrum in Zusammenarbeit mit den Maltesern aus Mainz und der freiwilligen Feuerwehr aus Budenheim. Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Weitere Infos gibt es unter https://www.budenheim.de/
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Infos dazu gibt es hier.
Es besteht die Verpflichtung, das Gesundheitsamt unverzüglich über die Einreise zu informieren. Dazu nutzen Sie bitte die digitale Einreisemeldung unter https://einreiseanmeldung.de, die für Sie seit dem 8. November 2020 freigeschaltet wurde. Führen Sie die gespeicherte und/oder ausgedruckte Bestätigung mit sich, um sie dem Beförderer oder der Grenzbehörde vorlegen zu können. Sollte Ihnen die Nutzung der digitalen Anmeldung nicht möglich sein, füllen Sie bitte in Ausnahmefällen eine schriftliche Ersatzmeldung aus, für die ein Musterformular zur Verfügung steht, und geben Sie bei der Einreise bei den Grenzbehörden oder Ihrem Beförderer ab. Sollte auch das nicht möglich sein, senden Sie die Aussteigerkarte unmittelbar nach der Einreise per Email an Ihr Gesundheitsamt unter corona@mainz-bingen.de.
Gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung sind Einreisende aus Risikogebieten auch verpflichtet, spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über ein Testergebnis zu verfügen und auf Aufforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Der Abstrich darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen. Einreisende aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten müssen bereits bei der Einreise den Nachweis des Nichtvorliegens einer Coronavirusinfektion mit sich führen.
Falls bei Ihnen innerhalb von 10 Tagen (bei Virusvariantengebieten 14 Tage) nach der Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust auftreten, informieren Sie bitte das Gesundheitsamt unter corona@mainz-bingen.de und suchen Sie zur Durchführung eines Tests eine Arztpraxis oder ein Testzentrum auf.
Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz muss nach Einreise aus einem Risikogebiet eine 10-tägige Quarantäne eingehalten werden. Sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt, kann die Quarantäne auf fünf Tage verkürzt werden, wenn der Person ein negatives Testergebnis vorliegt, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dieser Test darf aber frühestens am fünften Tag nach der Einreise (Einreisedatum plus fünf) durchgeführt werden und muss nach der Testung zehn Tage aufbewahrt sowie der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt werden. Ergebnisse von Selbsttests können nicht anerkannt werden. Wenn innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, muss ein weiterer Tests in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum gemacht werden. Falls Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, beträgt die Dauer der Quarantänezeit 14 Tage und kann nicht durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden.
Ausnahmen von der Einreisequarantäne finden Sie unter § 20 der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung. Bitte beachten Sie, dass für die meisten Ausnahmevorgaben ein negatives Testergebnis und eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung erforderlich ist.
Vollständig geimpfte und symptomfreie Personen können gemäß § 20 Abs. 3.8 der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung von der Einreisequarantäne befreit werden, wenn die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt und die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgte. Für bereits infizierte, genesene Personen ist keine Befreiung von der Einreisequarantäne möglich.
Die Anmelde- und Testpflicht nach der Einreiseverordnung des Bundes bestehen weiterhin auch für geimpfte oder genesene Personen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt allgemeine Hinweise zu Hygiene und Infektionsschutz, besonders im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus.
Informationen zu Corona in leichter Sprache
Der Verein für bildgeschützte Sprachförderung und Kommunikation hat darüber hinaus anschauliche Informationen mit Bildern zum Corona-Virus in 14 Sprachen erstellt. Die Broschüre enthält unter anderem eine Aufklärung zu Symptomen und Prävention. Zu den Materialien in den verschiedenen Sprachen geht es hier.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) bündelt Antworten auf häufig gestellte Fragen in kurzen YouTube-Videos. Zu den Videos geht es hier.
Das Land Rheinland-Pfalz gibt eine Empfehlung zur Weiterführung des Übungs- und Ausbildungsbetriebes der Freiwilligen Feuerwehren unter Berücksichtigung bestimmter Regelungen. Zu den Dokumenten geht es hier:
Empfehlung zur Weiterführung des Übungsbetriebes
Handlungshilfe zur Umsetzung der Coronavirus-Arbeitsschutzstandards bei Übungsdienst
Ob Hilfen für psychisch Kranke, Suchtkranke und Behinderte, Familienhilfe oder allgemeine Lebensberatung: Der Caritasverband Mainz bietet ein umfassendes Angebot an Beratung und unterstützenden Diensten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zur vollen Schutzwirkung Ihrer FFP2-Maske ist deren richtige Handhabung notwendig. In dieser Anleitung finden Sie wichtige Punkte, die es zu beachten gilt.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat zusammengetragen, wo die Unterschiede zwischen einem Mund-Nase-Schutz und einer Atemschutzmaske liegen. Zudem wird zum Beispiel erläutert, für wen die jeweiligen Masken geeignet sind und wie lange die Masken verwendet werden können. Zum Dokument geht es hier.
Das Robert Koch-Institut erfasst bundesweit die Corona-Fallzahlen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. Zum Link geht es hier.
Einen Überblick über die Fallzahlen in Rheinland-Pfalz gibt die Landesregierung. Zum Link geht es hier.
Einen Überblick über die Fallzahlen im Landkreis Mainz-Bingen gibt hier.
Auch an die Kreisverwaltung und das Gesundheitsamt werden viele Fragen gerichtet. Wir haben häufig an uns gerichtete Fragen in folgendem Dokument gesammelt, das fortlaufend aktualisiert wird.
Antworten auf häufig gestellte Fragen an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz führt Energiekostenberatungen durch - montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 700 oder per E-Mail an energiekosten@vz-rlp.de
Zum Info-Flyer geht es hier. Weitere Informationen können Sie auch der Pressemeldung der Verbraucherzentrale entnehmen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat umfassende Informationen zum Corona-Virus zusammengetragen, die ständig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz gibt auf seiner Webseite einen Überblick über die Situation im Land Rheinland-Pfalz.
Des Weiteren gibt das Ministerium Empfehlungen zur Minderung des Risikos einer Infektion mit dem Corona-Virus für Risikogruppen sowie Empfehlungen zur Hygiene für geöffnete Einzelhandelsbetriebe und sonstigen Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung.
Gesundheitsministerium: Die Lage im Land Rheinland-Pfalz
Empfehlungen für Personengruppen mit erhöhtem Risiko einer COVID-19 Infektion
Empfehlungen zur Hygiene für geöffnete Einzelhandelsbetriebe und sonstigen Einrichtungen
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Internetseite viele Informationen zum Thema Corona gesammelt.
Wann kann ich einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung geltend machen? Habe ich einen Anspruch, wenn ich ein Pflegekind aufgenommen habe?
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gibt Informationen zum Thema Verdienstausfälle, die durch die Betreuung
von Kindern entstanden sind. Weitere Infos und Ansprechpartner für die Anträge gibt es auf der Seite des Landesamtes rechts im Kasten "Aktuelles zu Corona" und "Ihre Ansprechpartner im Landesamt".
Eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zu den Themen Schule und Kita gibt es unter den folgenden Links:
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz gibt auf ihrer Homepage eine Kartenübersicht sowie eine Auflistung der Corona- und Fieberambulanzen in Rheinland-Pfalz. Zum Link geht es hier.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz informiert über Datenschutz und Datenverarbeitung in Zeiten des Corona-Virus unter genanntem Link:
Warum sollen Antigen-Schnelltests eingesetzt? Wer kann Antigentests anwenden? Infos rund um dieses Thema gibt auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Pressestelle Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Gebhard
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Franziska Neumann
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Lara Dreesbach
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail, weitere Informationen gibt es telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
oder
Sparkasse Mainz
Konto-Nr.: 100 011 154
Bankleitzahl: 550 501 20
IBAN: DE45 5505 0120 0100 0111 54
BIC (SWIFT Code): MALADE51MNZ
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
Ein Jahr Pandemie, mehrere Monate im Lockdown. Die Hoffnung auf das Frühjahr und wieder bessere Zeiten ist groß. Wir geben dieser Hoffnung einen filmischen Ausdruck: Der Landkreis Mainz-Bingen ist noch da, seine fröhlichen Menschen, die Kultur, der Wein, die Wirtschaft und die Schulen - alles steht in den Startlöchern. Sobald die Situation es zulässt, wollen wir durchstarten. Denn: "Wir sind Mainz-Bingen!"
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