Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen, Fragen, Telefonnummern, Ansprechpartner usw. rund um das Thema Corona-Virus zusammengetragen, die für die Mainz-Binger Bürgerinnen und Bürger wichtig sind.
Fragen zur Corona-Bekämpfungsverordnung und zur Absonderungsverordnung beantwortet das Corona-Team Bürgeranfragen beim zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz per E-Mail crnmwgrlpd. Das Land Rheinland-Pfalz hat außerdem eine Corona-Homepage mit allen wichtigen Infos eingerichtet.
Zum Thema Quarantäne finden Sie viele Antworten auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz oder auf der Homepage der Kreisverwaltung. Sie können auch eine Anfrage an das Gesundheitsamt senden an corona@mainz-bingen.de.
Die Hochschule Heidelberg sucht interessierte Personen ab 18 Jahren, die einen Beitrag leisten möchten zur Erforschung der Auswirkungen einer SARS-CoV-2-Infektion auf kognitive Fähigkeiten. Weitere Infos hier.
Erreichbarkeiten des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen während der Corona-Pandemie:
Corona-Hotline:
06131 69333-4275
crnmnz-bngnd
Zu den üblichen Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen an das Gesundheitsamt.
Rund um das Corona-Virus
Die bisherige Absonderungsverordnung für Rheinland-Pfalz wurde zum 26. November 2022 von der Schutzmaßnahmenverordnung abgelöst. Die Schutzmaßnahmenverordnung des Landes können Sie hier einsehen. Weitere Informationen & Aktuelles zum Thema Coronavirus erhalten Sie hier.
Das gilt ab Samstag, 26. November 2022:
Nach der Schutzmaßnahmenverordnung für Rheinland-Pfalz sind alle Personen, die ein positives Testergebnis haben (PCR-Test oder geschulter Antigen-Schnelltest oder positiver Selbsttest), verpflichtet, sich selbständig abzusondern. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, besteht keine Absonderungspflicht.
Wenn Sie mit einem PCR-Test oder geschulten Schnelltest positiv getestet wurden, wird Ihr positives Testergebnis vom Arzt und vom Labor oder von der Teststelle automatisch an das Gesundheitsamt gemeldet. Selbstmeldungen sind nicht erforderlich. Die Absonderung ist durch die Schutzmaßnahmenverordnung automatisch angeordnet. Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite der Landesregierung.
Die Pflicht zur Absonderung beträgt 5 Tage und endet nach Ablauf von 5 Tagen, also am sechsten Tag, sofern in den letzten 48 Stunden keine Symptome bestanden. Beim Vorliegen von Infektionssymptomen verlängert sich die Absonderungsdauer entsprechend. Die Absonderungspflicht endet dann unabhängig davon, ob noch Symptome vorliegen, spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Eine negative Testung ist nicht erforderlich.
Ausnahmeregelungen:
Wenn ein zeitlich nach einem positiven Selbsttest vorgenommener PCR-Test oder geschulter Schnelltest ein negatives Testergebnis zeigt, endet die Pflicht zur Absonderung mit Erhalt des negativen Testergebnisses.
Ein Verlassen der Wohnung bzw. des Absonderungsortes ist gestattet, wenn außerhalb der Wohnung eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske getragen wird. Die Maske kann abgesetzt werden,
Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen eine Maske nicht tragen können, müssen demnach in Absonderung verbleiben, sofern nicht die Maske außerhalb der eigenen Wohnung nach einer der genannten Ausnahmen abgesetzt werden darf. Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, sind hiervon nicht erfasst.
Auf einen Besuch von Veranstaltungen oder gastronomischen Einrichtungen sollte während der Dauer der Absonderungspflicht verzichtet werden.
Einrichtungen des Gesundheitswesens dürfen von positiv getesteten Besuchern und Mitarbeitern für die Dauer der Absonderungspflicht nicht betreten werden. Für Mitarbeiter besteht in Absprache mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit der Ausnahme von dem Tätigkeitsverbot.
Seit dem 01.05.2022 besteht für Kontaktpersonen keine Quarantänepflicht mehr.
Die WarnApp-Meldung ist zunächst nur eine Warnung. Wenn Sie symptomfrei sind, wird eine Absonderung dadurch nicht angeordnet. Wenn Sie nach einer Risikobegegnung COVID-19-typische Symptome haben (insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns), können Sie sich zur Abklärung beim Hausarzt oder in einer Coronapraxis („Coronaanlaufstellen“) testen lassen.
Als Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) gilt ein Laborbefund oder eine ärztliche Bescheinigung über eine positive PCR-Testung oder einen anderen Nukleinsäurenachweis (NAAT), die mindestens 28 Tage zurückliegen muss und nicht älter als 90 Tage sein darf. Ihr Laborbefund wird Ihnen auf Anforderung vom durchführenden Labor zugesendet. Ein Genesenenzertifikat mit QR-Code zum Einscannen in eine App erhalten Sie unter Vorlage Ihres PCR-Nachweises kostenfrei bei Arztpraxen und Apotheken, die die entsprechende Software installiert haben. Teilnehmende Apotheken finden Sie unter https://www.mein-apothekenmanager.de/.
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden:
Informationen zu Impfnachweisen finden Sie beim Paul-Ehrlich-Institut. Eine Übersicht des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie zudem hier.
Voraussetzung für den Nachweis sind:
Wenn Sie Ihr Genesenenzertifikat verloren haben und Ihre Infektion nicht länger als 90 Tage zurückliegt, können Sie sich unter Vorlage Ihres positiven PCR-Befunds kostenfrei ein neues Zertifikat bei Ärzten oder Apotheken ausstellen lassen, die die entsprechende Software installiert haben. Teilnehmende Apotheken finden Sie unter https://www.mein-apothekenmanager.de. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Genesenenzertifikaten für Infektionen, die länger als 180 Tage zurückliegen, systemseitig nicht mehr ausgestellt werden kann.
Sie erhalten ein Duplikat Ihrer Impfbestätigung bei dem Arzt, der die Impfung durchgeführt hat. Wenn Sie in einem Impfzentrum oder einem Impfbus geimpft wurden, wenden Sie sich an die unter impftermin.rlp.de genannten Kontaktmöglichkeiten. Ein digitales Zertifikat erhalten Sie kostenfrei unter Vorlage Ihrer Impfbestätigung bei Ärzten oder Apotheken, die über die entsprechende Software verfügen. Teilnehmende Apotheken finden Sie unter https://www.mein-apothekenmanager.de/
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Infos dazu gibt es hier.
Gemäß der noch bis 31.01.2023 geltenden aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung muss jede/r Einreisende unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel bereits vor der Einreise über ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung verfügen.
Mit Wirkung vom 03.03.2022 sind weltweit keine Risikogebiete mehr ausgewiesen. Die Verpflichtung zur Anmeldung der Einreise ist daher entfallen. Die Anmeldefunktion des Einreiseportals ist daher außer Kraft, es müssen keine Aussteigekarten mehr ausgefüllt werden, auch eine Ersatzmeldung an das Gesundheitsamt ist nicht mehr erforderlich.
Nach der aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung sind Kinder unter 6 Jahren von der Test- und Nachweispflicht befreit. Vor der Wiederaufnahme des Kindergarten- oder Schulbesuchs sollte eine Testung durchgeführt werden.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat umfassende Informationen zum Corona-Virus zusammengetragen, die ständig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Internetseite viele Informationen zum Thema Corona gesammelt.
Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz gibt auf seiner Webseite einen Überblick über die Situation im Land Rheinland-Pfalz.
Des Weiteren gibt das Ministerium Empfehlungen zur Minderung des Risikos einer Infektion mit dem Corona-Virus für Risikogruppen sowie Empfehlungen zur Hygiene für geöffnete Einzelhandelsbetriebe und sonstigen Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung.
Gesundheitsministerium: Die Lage im Land Rheinland-Pfalz
Empfehlungen für Personengruppen mit erhöhtem Risiko einer COVID-19 Infektion
Empfehlungen zur Hygiene für geöffnete Einzelhandelsbetriebe und sonstigen Einrichtungen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt allgemeine Hinweise zu Hygiene und Infektionsschutz, besonders im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus.
Zum Thema Testen
Wenn Sie einen positiven Selbsttest oder einen positiven geschulten Schnelltest haben, haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie PCR-Testung, die von der Praxis oder Teststelle nach der Testverordnung abgerechnet wird.
Wenn bei Ihnen für COVID-19 typische Krankheitssymptome bestehen, können Sie sich für eine diagnostische Abklärung an den Hausarzt oder an eine Coronapraxis wenden. Die Abrechnung erfolgt dann über die Krankenkasse.
PCR-Tests für asymptomatische Personen werden zum Beispiel vom Labor Kirkamm/Ganzimmun Mainz (06131 7205-120), Apotheken und Teststellen durchgeführt.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine Übersicht über die Teststellen vor Ort.
Nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums werden kostenlose geschulte Schnelltests künftig nur noch bestimmten Personengruppen angeboten. Die Liste der berechtigten Personengruppen finden Sie auf der Infoseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Weitere Informationen erhalten Testinteressierte und Teststellen auf der FAQ-Seite der Landesregierung.
WICHTIGER HINWEIS: Ergebnisse eines positiven Antigen-Schnelltests (PoC) oder PCR-Tests sind vom jeweiligen Testzentrum an das für den Wohnort des Getesteten zuständige Gesundheitsamt zu senden.
Nur für die positiven Tests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, besteht eine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Einzelmeldung kann mit diesem Formular erfolgen.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadt Mainz werden die Testzentren gebeten, die Meldungen an die E-Mail abt42@mainz-bingen.de zu senden.
Warum sollen Antigen-Schnelltests eingesetzt? Wer kann Antigentests anwenden? Infos rund um dieses Thema gibt auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Ob Hilfen für psychisch Kranke, Suchtkranke und Behinderte, Familienhilfe oder allgemeine Lebensberatung: Der Caritasverband Mainz bietet ein umfassendes Angebot an Beratung und unterstützenden Diensten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Robert Koch-Institut erfasst bundesweit die Corona-Fallzahlen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. Zum Link geht es hier.
Einen Überblick über die Fallzahlen im Landkreis Mainz-Bingen gibt hier.
Für Unternehmen und Arbeitgeber
Die Abteilung Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat entsprechende Informationsquellen zusammengetragen. Hier geht es zur Seite und den Informationen.
Zum Thema Sprache
Der Verein für bildgeschützte Sprachförderung und Kommunikation hat darüber hinaus anschauliche Informationen mit Bildern zum Corona-Virus in 14 Sprachen erstellt. Die Broschüre enthält unter anderem eine Aufklärung zu Symptomen und Prävention. Zu den Materialien in den verschiedenen Sprachen geht es hier.
Wo finde ich Informationen zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen?
Infos gibt es unter anderem unter den nachfolgenden Links:
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
The Health Project - With Migrants for Migrants
Information in Your Language - Land Rheinland-Pfalz
Weitere Angebote gibt es hier.
Kita, Betreuung und Schule
Eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zu den Themen Schule und Kita gibt es unter den folgenden Links:
Wann kann ich einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung geltend machen? Habe ich einen Anspruch, wenn ich ein Pflegekind aufgenommen habe?
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gibt Informationen zum Thema Verdienstausfälle, die durch die Betreuung
von Kindern entstanden sind. Weitere Infos und Ansprechpartner für die Anträge gibt es auf der Seite des Landesamtes rechts im Kasten "Aktuelles zu Corona" und "Ihre Ansprechpartner im Landesamt".
Weitere Links
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz führt Energiekostenberatungen durch - montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 700 oder per E-Mail an energiekosten@vz-rlp.de
Zum Info-Flyer geht es hier.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz informiert über Datenschutz und Datenverarbeitung in Zeiten des Corona-Virus unter genanntem Link:
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Emrich
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Mehr zum Medienbüro finden Sie hier.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier.
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
oder
Rheinhessen Sparkasse
BLZ: 553 500 10
Konto-Nr.: 100 0111 54
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/FORMATFABRIK GmbH medien & kommunikation