20. September 2018
Landkreis Mainz-Bingen fördert Anschaffung von Ladeinfrastruktur
Kommunen, Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Vereine, Stiftungen und Genossenschaften können Anträge stellen Mehr Ladestationen für Elektroautos und Elektrofahrräder sind das Ziel: Der Landkreis Mainz-Bingen fördert ab sofort den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. 50.000 Euro stehen als Fördervolumen für Projekte im Kreisgebiet zur Verfügung. Das Geld soll verschiedenen Antragstellergruppen zugutekommen: 30.000 Euro stehen kommunalen Antragstellern zur Verfügung, 20.000 Euro sind für Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts reserviert. Insbesondere ist dabei an Vereine, Stiftungen und Genossenschaften gedacht.
Mit Hilfe des Förderprogramms soll eine dezentrale Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Landkreis aufgebaut werden: „Das Förderprogramm ist so konzipiert, dass den Antragsstellern der Umstieg von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren auf Elektromobilität erleichtert wird. Hierzu wird zunächst eine entsprechende Infrastruktur benötigt“, erklärte Klimaschutzmanager Hilmar Holland. Landrätin Dorothea Schäfer freut sich darüber, dass mit dem Förderprogramm „eine weitere Hürde zur Elektromobilität gesenkt und ein Beitrag zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes und zum Klimaschutz geleistet wird“.
Gefördert werden neben klassischen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge wie Wandladeeinrichtungen und Standsäulen auch fest installierte Ladeeinrichtungen für Elektrofahrräder. Grundvoraussetzung ist, dass der Betrieb der Anlage zu 100 Prozent über Ökostrom erfolgt. Und dies verpflichtend über mindestens drei Jahre. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Dazu gehören Anschaffungskosten sowie die Kosten zur Planung und Installation durch Fachunternehmen.
Wie hoch die Förderhöhe maximal ist, hängt von der Art des beantragten Projektes ab. Und vom Antragstellertyp. Wandladeeinrichtungen (WallBoxen) und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrräder werden beispielsweise mit maximal 2000 Euro, Standladeeinrichtungen mit maximal 5000 Euro gefördert. Die maximale Förderhöhe je Objektstandort beträgt 8000 Euro für Kommunen und 5000 Euro für alle übrigen Antragsteller. Nicht förderfähig sind Ladeeinrichtungen, die per Contracting oder Leasing finanziert werden, Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie resultierende laufende Kosten.
Weitere Informationen, die gültige Förderrichtlinie sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier und auf der regionalen Klimaschutzhomepage http://www.klimaschutz-rheinhessen-nahe.de. Die eingehenden Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Reservierung von Mitteln erfolgt ebenfalls nach Eingangsdatum.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Klimaschutzmanager des Landkreises Hilmar Andreas Holland (Tel: 06132-787-2176; E-Mail).
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