Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die Kreisverwaltung ist zuständig für Schüler- und Aufstiegs-BAföG sowie die Auslandsförderung für Studierende, Praktikanten und Schüler in Frankreich, Andorra und Monaco.
Das Amt für Ausbildungsförderung befindet sich in der Außenstelle im Kreuzhof in Nieder-Olm.
Das Aufstiegs-BAföG/AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Aufstiegs-BAföG für Auszubildende
- die im Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen wohnen,
- die im Gebiet des Landkreises Alzey-Worms wohnen,
- die im Gebiet der Stadt Mainz wohnen,
- die im Gebiet der Stadt Worms wohnen.
Grundlegende Informationen zum Aufstiegs-BAföG, zur Antragsstellung, den benötigten Formblättern, den Rechtsgrundlagen und einem Förderungsrechner erhalten Sie auf der sehr ausführlichen Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Das BAföG, alle Infos auf einen Blick
Sollten Sie noch weitergehende Fragen haben, scheuen Sie nicht den Gang bzw. den Anruf bei dem für Sie zuständigen Aufstieg-BAföG-Berater.
Kontakt
Landkreis Alzey-Worms
Stadt Worms
Stadt Mainz,
Landkreis Mainz-Bingen, Tel. 06132 / 787-3355
Das Schüler-BAföG
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausbildungsförderung für Auszubildende, deren Eltern
- im Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen wohnen,
- im Gebiet des Landkreises Alzey-Worms wohnen,
- im Gebiet der Stadt Mainz wohnen,
- im Gebiet der Stadt Worms wohnen,
- und für Förderungsanträge für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien, wenn die Ausbildungsstätte in der Stadt Mainz oder der Stadt Worms liegt.
Grundlegende Informationen zum BAföG, zur Antragsstellung, den benötigten Formblättern, den Rechtsgrundlagen und weiterer Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie auf der sehr ausführlichen Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Das BAföG, alle Infos auf einen Blick
Sollten Sie noch weitergehende Fragen haben, scheuen Sie nicht den Gang bzw. den Anruf bei dem für Sie zuständigen BAföG-Berater.
Die Formblätter zur Beantragung von Ausbildungsförderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Antragsformulare
Die Anträge können auch mittels BAföG-Digital gestellt werden. Der Link dazu lautet www.bafoeg-digital.de.
Kontakt
Buchstaben M, S
Buchstaben E, F, G, H, X, Y
Buchstaben Ö, Q, T, U, V, Z
Buchstaben I, J, W
Buchstaben C, K, L, N, P
Buchstabe B
Buchstaben A, R
Buchstaben D, O
Die Auslandsförderung für Studierende, Praktikanten und Schüler in Frankreich, inkl. Überseedepartements sowie Andorra und Monaco
Ebenso ist die Kreisverwaltung – bundesweit - zuständig für Studierende, Schüler und Praktikanten mit einem ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet und einer Ausbildung in Frankreich einschließlich den französischen Überseedepartements wie Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien und La Réunion sowie in Andorra und Monaco.
Grundlegende Informationen zum Auslands-BAföG, zur Antragsstellung, den benötigten Formblättern, den Rechtsgrundlagen und weiterer Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie auf der sehr ausführlichen Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Das BAföG, alle Infos auf einen Blick
Sollten Sie noch weitergehende Fragen haben, scheuen Sie nicht den Gang bzw. den Anruf bei dem für Sie zuständigen BAföG-Berater.
Die Formblätter zur Beantragung von Ausbildungsförderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zusätzlich stellen wir Ihnen nützliche Formulare zum Download (PDF) zur Verfügung: Antragsformulare
Die Anträge können auch mittels BAföG-Digital gestellt werden. Der Link dazu lautet www.bafoeg-digital.de.
Der Bezug von Wohngeld von der französischen Familienkasse CAF führt nicht zu einer Verringerung Ihres Anspruchs auf BAföG-Leistungen.
Download:
- Mietkostennachweis im Ausland
- Krankenversicherungsnachweis
- Bescheinigung der erreichten ECTS-Punkte
- Ergänzung zur Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Art und Höhe des Stipendiums
- Bescheinigung über Studiengebühren und Leistungen des Staates/der Universität
- Gewährung eines Freibetrages gemäß § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG