Was bedeutet Gleichstellungsstelle? Und was machen die überhaupt?
In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland steht der Auftrag:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3, Abs. 2
Grundgesetz)
Seit dem 12.6.1994 ist der Gleichberechtigungsauftrag auch in der Kommunalverfassung
des Landes Rheinland-Pfalz verankert. Landkreise und kreisfreie Städte sind
danach verpflichtet, Gleichstellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu
besetzen.
Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es diese bereits seit 1992.
Aber die Fragen werden immer noch gestellt! Manchmal provokant - manchmal mit Unverständnis.
Gibt es denn überhaupt noch Benachteiligung von Frauen?
Die Antwort lautet in jedem Fall: JA!
- Gewalt in engen, sozialen Beziehung ist weiblich!
- Altersarmut ist weiblich!
- Frauen verdienen 21% weniger als Männer - für
gleichwertige Arbeit!
- der Frauenanteil an Führungskräften in der deutschen Privatwirtschaft liegt bei nur 27%
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Mainz-Bingen unterstützt die Gleichstellungsstellen der Kommunen bei verschiedenen Veranstaltungen.