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Was bedeutet Gleichstellungsstelle? Und was machen die überhaupt?

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland steht der Auftrag:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz)

Seit dem 12.6.1994 ist der Gleichberechtigungsauftrag auch in der Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz verankert. Landkreise und kreisfreie Städte sind danach verpflichtet, Gleichstellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen.

Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es diese bereits seit 1992.

Aber die Fragen werden immer noch gestellt! Manchmal provokant - manchmal mit Unverständnis.

Gibt es denn überhaupt noch Benachteiligung von Frauen?

Die Antwort lautet in jedem Fall: JA!

  • Gewalt in engen, sozialen Beziehung ist weiblich!
  • Altersarmut ist weiblich!
  • Frauen verdienen 21% weniger als Männer - für gleichwertige Arbeit!
  • der Frauenanteil an Führungskräften in der deutschen Privatwirtschaft liegt bei nur 27%

Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Mainz-Bingen unterstützt die Gleichstellungsstellen der Kommunen bei verschiedenen Veranstaltungen.

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