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Bauleitplanung/Landesplanung

Die Bauleitplanung regelt die konkrete Nutzung von Flächen im gesamten Gemarkungsgebiet einer Gemeinde. Als übergeordneter Plan dient hier der Flächennutzungsplan als Planungsinstrument, das die grobe Nutzung der Flächen darstellt und kein Baurecht für den Einzelnen begründet. Die Planungsträger sind die einzelnen Verbandsgemeinden, die Gemeinde Budenheim und die Städte Bingen und Ingelheim.

Ein weiterer Schritt ist der aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnde Bebauungsplan, der als verbindliche Planung, quasi als Ortsgesetz, die Bebauung in den einzelnen Baugebieten regelt.
Er ist für den Einzelnen bindend und bewirkt einen Rechtsanspruch auf Bebauung. Die Kreisverwaltung muss im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion das rechtmäßige Zustandekommen dieser Pläne überprüfen. Begleitend zur Aufstellung durch die betroffenen Kommunen legt sie aber ihren Schwerpunkt auf die Beratung der Planungsträger.

Weitere Schwerpunkte ist die Abgabe von landesplanerischen und raumordnerischen Stellungnahmen, in denen bereits sehr frühzeitig eine Abgleichung unterschiedlicher Ziele im Rahmen der Bauleitplanung zu bedeutsamen Projekten erfolgt, wie zum Beispiel großflächigen Einzelhandelsgeschäften oder Windkraftanlagen.

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