Antworten des Gesundheitsamts auf viele Fragen finden Sie hier auf einen Klick ▼
Erreichbarkeiten des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen während der Corona-Pandemie
Corona-Hotline:
06131 69333-4275
crnmnz-bngnd
Zu den üblichen Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
Weitere Informationen:
Die ab dem 26.11.2022 geltende Landesverordnung zu Schutzmaßnahmen für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen können Sie hier einsehen.
Als Nachweis für Ihren Anspruch auf einen PCR-Test nach der Testverordnung können Sie bei der Teststelle vorlegen:
Für enge Kontaktpersonen kann der Hausarzt den erforderlichen Überweisungsschein ausstellen. Bei der Abklärung von Symptomen beim Hausarzt erfolgt die Abrechnung eines PCR-Tests über die Krankenkasse. Über die Durchführung der PCR-Testung kann von den Arztpraxen und Laboren in Abhängigkeit von der verfügbaren Testkapazität entschieden werden.
Bürgerinnen und Bürger, die bei einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, können sich eine Genesenenbescheinigung in einer Apotheke ausstellen lassen. Wir weisen darauf hin, dass aktuell nur Personen mit einem positivem PCR-Test eine Genesenenbescheinigung erhalten.
Ab dem 15. März 2022 gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19.
Alle in Einrichtungen oder Unternehmen nach § 20a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, der Einrichtungsleitung einen der folgenden Nachweise vorzulegen:
Für diese Meldung stellt das Land Rheinland-Pfalz das Meldeportal https://impfstatusmeldung.rlp.de/de/startseite/ zur Verfügung. Wird kein Nachweis vorgelegt oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, so sind die Einrichtungen verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter an die Gesundheitsämter zu melden
Hier stellt das RKI u.a. eine Situationseinschätzung, Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit und FAQ bereit
Ein Flyer von RKI und BZgA mit den wichtigsten Botschaften zum Thema Affenpocken und Hinweisen zu Präventionsmöglichkeiten für die allgemeine Bevölkerung
Der Amtsärztliche Gutachtendienst der Abteilung Gesundheitswesen erstellt Gutachten im Auftrag von anderen Behörden und Ämtern auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften und nimmt amtsärztliche Einstellungsuntersuchungen vor.
Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen ist zuständig für die Erstaufnahmeeinrichtung in Ingelheim. Asylbewerber müssen sich diesem zur Untersuchung auf übertragbare Krankheiten vorstellen.
Schwerpunkt ist die Schuleingangsuntersuchung bei der Kinder, bevor sie in die Schule kommen, untersucht werden. Außerdem werden Präventivaktionen und Projekte in Schulen und Kitas begleitet.
Mitarbeiter von Restaurants, Großküchen, Metzgereien und Bäckereien brauchen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, die beim Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen ist. Diese darf nicht älter als drei Monate sein.
Die örtliche Betreuungsbehörde ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen und Vorsorgeregelungen. Sie berät und unterstützt zu jeglichen Fragestellungen zu diesem Thema.
Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen ist zuständig zur Durchführung der Überprüfung gemäß dem Heilpraktikergesetz. Hier gibt es Informationen zum Ablauf und Gegenstand der Überprüfung sowie den gesetzlichen Grundlagen.
Das Gesundheitsamt prüft im Rahmen der Impfsprechstunde anhand des Impfausweises den aktuellen Impfstatus und berät zu den empfohlenen Impfungen. Ebenfalls können empfohlene oder vorgeschrieben Reiseimpfungen vorgenommen werden.
Prävention und Behandlung von übertragbaren Krankheiten, Beratung, hygienische Überwachung medizinischer Einrichtungen oder Beratungen bei Schädlingsbefall sind nur einige Aufgaben des Gesundheitsamtes im Bereich der Infektionshygiene und des Gesundheitsschutzes.
Kernaufgaben sind der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände.
Das zentrale Ziel: eine wohnortnahe bedarfsgerechte Versorgung für psychisch kranke Menschen ermöglichen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Planung und Koordination der Hilfen durch den Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV).
Mehr erfahren
Hier finden Menschen Beratung, die durch eigenes psychisches Leiden oder das ihrer Mitmenschen Hilfe bedürfen. Bei medizinisch-psychiatrischen Fragestellungen steht ein Facharzt für Psychiatrie zur Verfügung.
Infos und kostenlose Untersuchungen zu Geschlechtskrankheiten, HIV-Sprechstunde und die gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsberatung für Prostituierte.
Substitution bedeutet Ersatz. Dabei werden opiat- oder heroinabhängigen Patienten unter ärztlicher Aufsicht Ersatzstoffe verabreicht. Menschen finden hier Hilfe sowie psychosoziale Betreuung.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Emrich
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Mehr zum Medienbüro finden Sie hier.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier.
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
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Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
oder
Rheinhessen Sparkasse
BLZ: 553 500 10
Konto-Nr.: 100 0111 54
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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