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Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz führt die Vorschriften und Mindestanforderungen auf, die den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherstellen sollen. Das Gesetz kann Erziehung nicht ersetzen, vielmehr unterstützt es Eltern und Erzieher in ihrem Erziehungsauftrag.

Mit Hilfe des gesetzlichen Jugendschutzes sollen alle Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit vor Gefahren und schädlichen Einflüssen geschützt werden.  Eine „übersichtliche Darstellung“ der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes in gedruckter Form kann bei dem unten genannten Ansprechpartner kostenlos angefordert werden. Eine Übersicht über das Jugendschutzgesetz steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz reichen jedoch allein nicht mehr aus, um der gesamten Bandbreite möglicher Kinder- und Jugendgefährdungen wirksam begegnen zu können. Häufig sind es gesellschaftliche Entwicklungen und Strukturen, die Gefahren für Kinder und Jugendliche auslösen können. Hier übernimmt der Jugendschutz die Anwaltfunktion für die nachwachsende Generation. Er vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen bei Fragen der kindgerechten Verkehrsplanung, der Gestaltung kinderfreundlicher Wohnanlagen oder gegen nicht vertretbare Umweltbelastungen gegenüber den gesellschaftlich Verantwortlichen.

Die Aufgaben des Jugendschutzes im Landkreis Mainz-Bingen werden von dem Jugendschutzbeauftragten wahrgenommen. Basis für die praktische Umsetzung ist die Kooperation mit Schulen, Jugendverbänden, Jugendhäusern, Städten und Gemeinden, den Suchtberatungsstellen, Kinderschutzorganisationen, Kindergärten, Polizei und Gewerbebetrieben. Die Aktivitäten umfassen beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, Sucht- und Gewaltprävention, Elternabende,  Veranstaltungen und Projekte für Jugendliche, Veranstaltungen für Multiplikatoren, Jugendschutzkontrollen.

Kontakt

  • Herr Pulter

    Jugendamt
    Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
    +49 6132 787 - 13240
    E-Mail schreiben
  • Frau Schorr

    Jugendamt
    Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
    +49 6132 787 - 13220
    E-Mail schreiben