Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz führt die Vorschriften und Mindestanforderungen auf, die den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherstellen sollen. Das Gesetz kann Erziehung nicht ersetzen, vielmehr unterstützt es Eltern und Erzieher in ihrem Erziehungsauftrag.
Mit Hilfe des gesetzlichen Jugendschutzes sollen alle Kinder und Jugendliche in
der Öffentlichkeit vor Gefahren und schädlichen Einflüssen geschützt
werden. Eine „übersichtliche
Darstellung“ der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes in gedruckter Form kann
bei dem unten genannten Ansprechpartner kostenlos angefordert werden. Eine
Übersicht über das Jugendschutzgesetz steht Ihnen auch zum Download zur
Verfügung.
Gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz reichen
jedoch allein nicht mehr aus, um der gesamten Bandbreite möglicher Kinder- und
Jugendgefährdungen wirksam begegnen zu können. Häufig sind es gesellschaftliche
Entwicklungen und Strukturen, die Gefahren für Kinder und Jugendliche auslösen
können. Hier übernimmt der Jugendschutz die Anwaltfunktion für die
nachwachsende Generation. Er vertritt die Interessen der Kinder und
Jugendlichen bei Fragen der kindgerechten Verkehrsplanung, der Gestaltung
kinderfreundlicher Wohnanlagen oder gegen nicht vertretbare Umweltbelastungen
gegenüber den gesellschaftlich Verantwortlichen.
Die Aufgaben des Jugendschutzes im Landkreis Mainz-Bingen werden von dem Jugendschutzbeauftragten wahrgenommen. Basis für die praktische Umsetzung ist die Kooperation mit Schulen, Jugendverbänden, Jugendhäusern, Städten und Gemeinden, den Suchtberatungsstellen, Kinderschutzorganisationen, Kindergärten, Polizei und Gewerbebetrieben. Die Aktivitäten umfassen beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, Sucht- und Gewaltprävention, Elternabende, Veranstaltungen und Projekte für Jugendliche, Veranstaltungen für Multiplikatoren, Jugendschutzkontrollen.