Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) steht Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Seite. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Beratung, Begleitung und Unterstützung. Auch die Einrichtung von Hilfen zur Erziehung (HzE) oder Hilfen für junge Volljährige bzw. die Vermittlung an zuständige Beratungsstellen oder an andere geeignete Organisationen ist Teil der Arbeit im Jugendamt.
Die jungen Menschen sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und geschützt werden.
Das Angebot des ASD umfasst unter anderem die folgenden Leistungen:
- Beratung in Fragen der Erziehung, bei Trennung
der Eltern, bei Umgangsregelungen und bei sozialen Problemlagen
- Unterschiedliche Hilfen nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Ausnahme: Eingliederungshilfen)
- Familiengerichtshilfe und Sorgerechtsverfahren
- Inobhutnahme von jungen Menschen bei Kindeswohlgefährdungen
Es besteht eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft, die unter der Notrufnummer der Polizei (110) bei dringendem Hilfebedarf jederzeit erreichbar ist.
Der Allgemeine Soziale Dienst ist in drei Teams aufgeteilt: Team Nord, Team Mitte und Team Süd. Jede Ortschaft bzw. Stadt hat mindestens einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin, welchen Sie über die Auswahl der Gemeinde finden können: