Opferentschädigung
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Geschädigte und Hinterbliebene als besondere Hilfen im Einzelfall.
Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer
Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen.
Leistungsberechtigt sind:
- Geschädigte, die eine Grundrente
beziehen,
- Hinterbliebene, im Bezug einer Hinterbliebenenrente, Witwenbeihilfe oder
Waisenbeihilfe.
Die Leistungen sind
einkommens- und vermögensabhängig und werden nur auf Antrag gewährt.
Anträge nehmen die Verbandsgemeinden, Stadtverwaltungen und die Kreisverwaltung
entgegen. Die Bearbeitung für den südlichen Teil von Rheinland-Pfalz
(kreisfreie Städte Mainz, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Frankenthal, Landau,
Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken sowie die
Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Südliche
Weinstraße, Südwestpfalz, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis und Donnersbergkreis)
erfolgt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind im Einzelnen:
- Hilfen zur beruflichen Rehabilitation,
- Krankenhilfe,
- Hilfe zur Pflege,
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
- Altenhilfe,
- Erziehungsbeihilfe,
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Erholungshilfe,
- Wohnungsbeihilfe,
- Hilfen in besonderen Lebenslagen.