In den Bereich „Soziales“ fallen alle sozialen Sonderaufgaben (u.a. Ausbildungsförderung nach dem BAföG, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz, Landesblindengeld, Asyl und Integration) sowie die Aufgaben des Sozialhilferechtes. Hierunter fallen unter anderem Anträge auf Hilfen zur Pflege, Maßnahmen und Leistungen der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, Hilfen zum Lebensunterhalt und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und der Krankenhilfe.
Ebenso zu den Aufgaben zählen die Sozialplanung als Ist-Soll-Analyse für den Landkreis und die Vermittlungsstelle Seniorenjobs.
Eine weitere Aufgabe ist die Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden im Landkreis Mainz-Bingen innerhalb eines Verwaltungszuges. Dies betrifft die Kontrolle, ob die Einhaltung von Recht und Gesetz der Sozialämter der beiden großen kreisangehörigen Städte Bingen und Ingelheim, der verbandsfreien Gemeinde Budenheim sowie der Verbandsgemeinden (Delegationsnehmer) eingehalten werden und übt die Zweckmäßigkeitskontrolle (Art und Weise der Aufgabenerfüllung) aus.
Die Betreuungsbehörde ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen und Vorsorgeregelungen. Sie berät und unterstützt Helfende und steht auch den betroffenen Menschen selbst zur Verfügung.
Menschen mit Beeinträchtigungen wird hier geholfen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und sie zu einem weitgehend selbstständigen Leben zu befähigen.
Schwerbehinderten Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, können vom öffentlichen Personenverkehr unentgeltlich befördert werden. Ein entsprechender Ausweis ist nötig, Infos gibt es hier.
Grundsicherung ist zu gewähren, wenn bei einer Person entweder aus Altersgründen oder aus gesundheitlichen Gründen eine dauerhafte volle Erwerbsminderung nicht mehr möglich ist.
Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung, die entweder für die pflegerische Versorgung im häuslichen Bereich, in ambulanten Wohngruppen oder für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung geleistet werden kann.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes wird hauptsächlich geleistet, wenn Krankheit, Schwangerschaft, Krankenhausaufenthalt, Erholungsmaßnahmen oder Kuren die Führung des Haushalts beeinträchtigen.
Landesblindengeld erhalten Blinde, die in Rheinland-Pfalz leben, um Mehraufwendungen auszugleichen, die durch die Blindheit entstehen. Blindenhilfe wird bei Bedürftigkeit gewährt. Es gelten die allgemeinen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe.
Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz und des örtlichen Sozialhilfeträgers und wird für Mehraufwendungen, die durch die Behinderung entstehen, gezahlt.
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Geschädigte und Hinterbliebene als besondere Hilfen im Einzelfall.
Sechs Pflegestützpunkte im Landkreis sind wohnortnahe Anlaufstellen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in allen Fragen zur Pflege unabhängig beraten, unterstützen und bei der Organisation der Pflege behilflich sind.
Eltern sind gegenüber ihren volljährigen bedürftigen Kindern (Pauschalunterhalt) und volljährige Kinder gegenüber ihren bedürftigen Eltern (Elternunterhalt) grundsätzlich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig.
Wohngeld kann für selbst genutzten Wohnraum, als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) für Mieterinnen und Mieter under zur Belastung (Lastenzuschuss) für Eigentümerinnen auf Antrag geleistet werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegepersonen entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, um soziale Kontakte aufrechtzuhalten.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Pressestelle Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Gebhard
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Franziska Neumann
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Lara Dreesbach
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail, weitere Informationen gibt es telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
oder
Sparkasse Mainz
Konto-Nr.: 100 011 154
Bankleitzahl: 550 501 20
IBAN: DE45 5505 0120 0100 0111 54
BIC (SWIFT Code): MALADE51MNZ
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
Ein Jahr Pandemie, mehrere Monate im Lockdown. Die Hoffnung auf das Frühjahr und wieder bessere Zeiten ist groß. Wir geben dieser Hoffnung einen filmischen Ausdruck: Der Landkreis Mainz-Bingen ist noch da, seine fröhlichen Menschen, die Kultur, der Wein, die Wirtschaft und die Schulen - alles steht in den Startlöchern. Sobald die Situation es zulässt, wollen wir durchstarten. Denn: "Wir sind Mainz-Bingen!"